Gericht stuft Trophäenfischen im Angelteich als Tierquälerei ein

Tieren darf nach aktueller Gesetzeslage lediglich zum Nahrungserwerb oder zur Lebensmittelgewinnung Leid zugefügt werden

Von Ingo Krüger
9. Juli 2015

Das so genannte Trophäenfischen in Angelteichen ist Tierquälerei. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 20 B 209/15). Es verstößt nach Meinung der Richter gegen den Tierschutz. Sie wiesen die Klage eines Angelteichbetreibers ab.

Lebende Trophäen

Beim Trophäenfischen werden die Fische lebend aus dem Wasser gezogen, vom Angelhaken gelöst, vermessen und fotografiert. Oft geht dies einher mit dem Posieren von Fänger und Fang vor der Kamera. Anschließend werden die Tiere wieder in den Teich zurückgesetzt. Geangelt werden dabei vor allem kapitale Fische, wie etwa

  • Störe,
  • Welse,
  • Hechte und
  • Karpfen.

Leid in "unvermeidlichem Maß"

Da die Tiere teilweise mehrere Minuten an Land liegen und ohne Betäubung abgehakt werden, verstoße diese Variante des Angelsports gegen das Tierschutzgesetz, erklärte das OVG. Dies löse bei den Fischen erheblichen Stress aus, der nicht gerechtfertigt sei.

Tieren darf nach aktueller Gesetzeslage lediglich zum Nahrungserwerb oder zur Lebensmittelgewinnung Leid zugefügt werden, und auch das nur in unvermeidlichem Maß. Daher forderten die Richter von dem Betreiber der Anlage, dass die geangelten Fische unverzüglich betäubt, getötet und vom Angelhaken gelöst werden. Das Wiedereinsetzen sei nicht zulässig.