Trophäenfischen in Angelteichen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

Bei diesem fragwürdigen "Sport" werden kapitale Fische vermeidlichem Stress und Schmerzen ausgesetzt

Von Ingo Krüger
6. Februar 2015

Das so genannte Trophäenfischen in Angelteichen ist Tierquälerei. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden (Az.: 1 L 615/14). Es verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Tierschutz. Sie wiesen die Klage eines Angelteichbetreibers ab.

Fragwürdiges Fotomotiv

Der Kreis Borken hatte zuvor verlangt, das Trophäenfischen nicht mehr anzubieten. Dabei werden vor allem kapitale Fische, wie etwa

  • Störe
  • Welse
  • Hechte und
  • Karpfen

lebend aus dem Wasser gezogen und ohne Betäubung vom Angelhaken gelöst. Häufig geht dies einher mit dem Posieren von Fänger und Fang vor der Kamera. Anschließend werden die Tiere wieder ins Wasser gesetzt.

Stress und Schmerzen

Diese Variante des Angelsports verstößt gegen das Tierschutzgesetz, da die Fische ohne Betäubung abgehakt und wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Teilweise liegen die Fische mehrere Minuten an Land.

Dies, so das Gericht, löse bei ihnen erheblichen Stress aus, der nicht gerechtfertigt sei. Tieren darf nach aktueller Gesetzeslage lediglich

  1. zum Nahrungserwerb oder
  2. zur Lebensmittelgewinnung

Leid zugefügt werden, und auch das nur in unvermeidlichem Maß. Der Betreiber der Anlage hat die Möglichkeit, noch Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.