Die Sportarten Paintball und Softair: Spieler müssen in Deutschland einiges beachten

Von Alexander Kirschbaum
24. Juni 2013

Lange Zeit waren Softairwaffen in Deutschland nicht erlaubt, da sie sich von ihrem Aussehen her kaum von echten Gewehren und Pistolen unterscheiden. Mittlerweile können Softair-Liebhaber auch hierzulande ihrem Hobby nachgehen, allerdings dürfen die Softairwaffen eine kinetische Energie von 0,5 Joule nicht überschreiten. Die überwiegend in Asien hergestellten Softairpistolen und -Gewehre sind entweder gasbetrieben, federgetrieben oder funktionieren elektrisch. Verwendet werden 6 mm Kugeln aus Kunststoff.

Paintball ist von seiner Ausrichtung her im Prinzip dieselbe Sportart, allerdings sehen die Waffen mit ihren großen Gastanks weniger martialisch aus. In Deutschland wird die Sportart auch als "Gotcha" bezeichnet, verboten war sie hierzulande nicht, da bei den Paintballmarkierern keine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht. Der Gesetzgeber hat aber einige Regeln aufgestellt, an die sich Gotcha-Spieler halten müssen.

Die Paintballwaffen dürfen keine höhere kinetische Energie als 7,5 Joule aufweisen, kaufen dürfen sie erst Personen ab 18 Jahren. In Deutschland dürfen weder vollautomatische Paintballwaffen benutzt werden, noch sind öffentliche Gelände als Spielort erlaubt. Die Spielstätten müssen so gesichert sein, dass die Geleekugeln sie nicht verlassen können. Diese werden mit Lebensmittelfarbe befüllt und markieren die Treffer.

In Deutschland gibt es sogar drei Ligen, in denen sich Profispieler miteinander messen. Sie verwenden entweder halbautomatische Paintballmarkierer, oder benutzen die sogenannte Pump-Action-Technik, bei der jeder Schuss vom Spieler nachgeladen werden muss. Real-Action-Markierer hingegen stellen den Bezug zu echten Waffen her und werden von Profis nicht verwendet, da beim Paintball eine militärische Komponente üblicherweise abgelehnt wird.