Bundesverfassungsgericht erlaubt weiterhin großkalibrige Sportwaffen

Von Max Staender
19. Februar 2013

Nach zahlreichen Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun entschieden, dass Sportschützen in Deutschland auch weiterhin großkalibrige Waffen besitzen und nutzen dürfen.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Waffenrecht die Beschwerdeführer nicht verletze, was ebenso für ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt.

Da selbst eine Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf mit 15 Toten im Juni 2009 derartige Vorkommnisse nicht verhindern könne, forderten die Kläger ein generelles Verbot für den Besitz von tödlichen Sportwaffen.