LucasBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hi, ich habe mal gehört das es nicht mehr erlaubt ist mit einem Luftgewehr im Garten zu schießen. Stimmt das? Wo darf man jetzt schießen und was passiert wenn man es trotzdem im Garten macht??? Lucas
DominikBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
So weit ist es generell eigentlich nicht erlaubt, da Vögel geschützt sind.
Außerdem können dadurch schlimme Unfälle passieren, es können z. B. andere Personen in die Schussbahn laufen und dadurch verletzt werden, dass kann selbst bei einem Lufgewehr schlimme Folgen haben.
Markus UntermannBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Ja ist verboten, aus den gründen die schon genannt sind, und wo du schießen darfst auf einem Öffentlichen und abgenommen Schießstand .
Grüße
Markus
Hier hat sich, auch trotz der Waffengesetz-Änderungen der letzten Jahre (2003/ 2008/ 2009) nichts geändert. Wer volljährig ist, darf zuhause schießen, auch im Garten. ABER.. . mit Einschränkungen!
So verlangt das WaffG, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können:
> § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
> Das Schießen außerhalb von Schießstätten
> ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
> a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie
> von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird
> oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes
> zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen
> können.
Und damit ist es normaler Weise fast unmöglich, (gesetzeskonform) in Garten oder Hof zu schießen. Als Faustformel gilt: wenn man von seiner Schussposition über die Grundstücksgrenze hinaus sehen kann und sei es nur der Himmel, darf man nicht schießen.
Natürlich schafft selbst ein ungeübter Schütze es, auf 10m ein Garagentor zu treffen, also sollte eine Garagenwand ausreichend sein. Aber es muss eben auch vermieden werden, dass ein versehentlich abgegebener Schuss (z.B. weil man stolpert, sich erschrickt) nicht das Gelände verlassen kann.
Darum gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
+ das Grundstück ist groß genug (150-200m Schussfeld in jede Richtung)
+ man hat eine Art Schießstand, der verhindert, dass man über das eigene Gelände hinweg schießen kann.
Folglich ist es am einfachsten und sichersten, im Gebäude zu schießen, um Scherereien mit der Polizei aus dem Wege zu gehen.
Denn WENN die Polizei kommt und den provisorischen Schießbetrieb im Garten bemängelt, ist meist nicht nur die Waffe, sondern auch ein paar Hundert Euro weg.
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