seroBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Hi,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich hab hier noch von vor vielen Jahren eine Pistolenarmbrust (ohne Bolzen, ohne Sehne) rumfliegen. Inwiefern darf ich die einfach weiterverkaufen und wo geht sowas am besten?
Danke
AndreasBeitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied
Du darfst die Pistolenarmbrust überall anbieten, sofern die Plattform nicht den Handel mit Waffen ausschließt (was beispielsweise bei eBay.de der Fall ist). Rechtlich gesehen ist der Handel inkl. Ein- und Ausfuhr mit Armbrüsten erlaubnisfrei. Allerdings darfst Du die Pistolenarmbrust nur an Käufer ab 18 Jahren abgeben. Eine geeignete Plattform für Dich ist eGun.de.
viele Grüße
Andreas
![]() |
![]() |
Antwort schreiben |
Neuen Beitrag zum Thema Armbrustschießen schreiben |
10.05.11 | |
![]() | ARMBRUSTSCHIEßEN |
13.02.11 | |
![]() | ARMBRUSTSCHIEßEN |
15.12.10 | |
![]() | ARMBRUSTSCHIEßEN |
12.11.10 | |
![]() | ARMBRUSTSCHIEßEN |
28.02.10 | |
![]() | ARMBRUSTSCHIEßEN |

ARMBRUST-SCHIESSEN: Dieses Standardwerk über modernes Armbrustschießen von Dipl.-Ing. G. Wetzler beschreibt die ...
Folgen Sie uns