16.01.08 10:21
Lutz
Lutz

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Armbrustschießen Forum

Armbrust im Waffengeschäft kaufen

Hallo, ich habe einen Bogen als Kind gekauft und damit immer sehr viel im Garten geschossen. Jetzt will ich mir eine Armbrust kaufen und damit im Garten schiessen. Kann ich ohne Probleme eine Armbrust im Waffengeschäft kaufen oder ist es heute nicht mehr erlaubt. Und wie ist das mit dem schiessen im Garten. Ist das okay? Lutz

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Antworten (5)

26.05.08 14:01
thomas
thomas

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Ist nicht erlaubt

Nach dem neuen waffengesetzt darf man heute keine armbrust mehr so im geschäft kaufen. jedenfalls meine ich das wo gelesen so haben. mit dem schießen ist das auch nicht mehr so einfach. das muss in einem gesicherten bereich gemacht werden. gruss thomas

28.08.08 09:08
Manfred
Manfred

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Darf man gegen Altersnachweis

Hi,
nach dem neuen Waffengesetz ab dem 1.4.2008 darf man nach wie vor eine Armbrust kaufen, man muss nur mindestens 18 Jahre alt sein. Im Gegensatz zu Gasdruckwaffen und bestimmten Messern ist es sogar erlaubt, eine Armbrust mit sich zu führen.
Und wenn Du die Erlaubnis des Besitzers hast, darfst Du damit sogar im Wald und auf anderen Grdnustücken schießen, natürlich nicht auf Tiere, denn dann greift ja das Jagdgesetz ;-)

Gruß
Manfred

01.07.09 19:09
Sven
Sven

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Nicht korrekt!

Achtung - das ist so falsch!
Eine Armbrust ist im Gegensatz zum Bogen eine WAFFE und kein Sportgerät - tödlich sind beide...aber der Gesetzgeber besteht aus dummen Volksvertretern, die keine Ahnung haben.
Schießen mit einer WAFFE ist NUR auf einen dafür zugelassenen Schießstand erlaubt, mit dem Bogen kannst Du, da KEINE Waffe, im Garten schießen - solange sicher ist, das der Pfeil das Grundstück nicht verläßt! Das Problem bei der AB liegt im Satz: "...schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt, oder pyrotechnische Munition verschießt". Eine AB schießt also eigentlich gar nicht...da die Armbrust aber den Schusswaffen gleichgestellt ist, gilt deshalb auch die Schießstättenpflicht für diese. Letzlich bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone - im Zweifelsfalle braucht man einen SEHR GUTEN Anwalt...

14.10.09 15:51
Andreas
Andreas

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Rechtslage zur Armbrust und Armbrustschießen

Sven, leider bringst Du einige Begriffe durcheinander und kommst zu einer Interpretation, die der Rechtslage auch nicht gerecht wird.

Laut BMI wurde die Armbrust nur in das WaffG aufgenommen, um ein verbindliches Erwerbsalter von 18 Jahren festzulegen. Das WaffG nimmt die Armbrust ausdrücklich von allen weiteren Erlaubnispflichten für Schußwaffen aus, unter die es als gleichgestellter Gegenstand fallen würde. Erwerb/Besitz, Handel, Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes und auch das Führen sind ausdrücklich frei. Das Schießen ist für die Armbrust per Definition nicht durch das WaffG geregelt (was nicht heißt, daß man es überall darf oder tun sollte). Da die Armbrust zwar eine Waffe, aber keine Schußwaffe, sondern nur ein gleichgestellter Gegenstand ist, fällt sie eben nicht automatisch unter die üblichen Erlaubnispflichten (wie oft fälschlich angenommen wird). Die Schießstättenpflicht besteht ebensowenig wie die 7,5 Joule-Grenze oder die für Schußwaffen geltenden Kennzeichnungspflichten. --- Es wäre ja auch unlogisch, das Führen zu erlauben, aber das Schießen auf Schießstände zu beschränken.

Diese Rechtsauffassung findet sich auch in der GdP-Faltkarte "Waffenrecht" sowie in den mir bekannten Infobroschüren der Landeskriminalämter (LKA) wieder: Erwerb/Besitz, Führen und Schießen bleibt erlaubnisfrei. Dazu gibt es auch schon gleichlautende Gerichtsurteile.

http://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/DE_Neue_GdP-Faltkarte_Waffenrecht_2008_zum_Download

Ansonsten gilt für die Armbrust min. auch das was für den Bogen gilt: Ein sicherer Umgang ist nur auf dem Bogenplatz mit Wall oder gleichwertigen Begrenzungen, oder min. einem befriedeten Grundstück möglich. Die Nutzung auf offenen Flächen oder im Wald kann schnell zu Mißveständnissen mit Besitzer, Eigentümern, Pächtern oder sonstigen Verantwortlichen führen. Speziell im Wald gibt es gleich mehrere Stellen, die glauben etwas zu sagen zu haben, so daß ein Schießen ohne ausdrückliche Erlaubnis dieser Stellen nicht zu empfehlen ist. Das gilt übrigens auch für den Bogen.

Vereine und Turnierstandorte, auf denen aktiv Armbrustsport betrieben wird und Interessierte gern gesehen werden, findet man beispielsweise in CO2air.de gelistet.


viele Grüße

Andreas (Schießsportleiter)

05.02.10 16:14
timo
timo

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Ja

Ja du kannst dir eine armbrust im waffenhandl kaufen.sogar noch mit 10.und ja mit der ambrust kann man gut schießen um die 500m.wenn du noch mehr fragen hast schreib mir.timo


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