12. Oktober 2011
Grundsätzlich ist das Quad für den Sport- und Freizeitbereich konzipiert, insbesondere für den Einsatz im Gelände. Eine Straßenzulassung besitzt es normalerweise nicht. Soll das Fahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, muss es nachgerüstet werden, was nicht nur aufwändig, sondern auch teuer ist.
Nach den Vorschriften der hierzulande geltenden Straßenverkehrsordnung muss das Quad über eine Beleuchtungsanlage verfügen, die aus Scheinwerfer, Blinker, Bremslicht und Standlicht besteht. Die Eichung des Tachos hat nach EC-Norm von einer amtlich zugelassenen Stelle zu erfolgen. Nach dem Umbau und der Eintragung in die Papiere steht der Zulassung als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung nichts mehr im Wege.
Das starre Fahrwerk und die ungünstige Gewichtsverteilung auf die Hinterachse stellen beim Quad ein hohes Unfallrisiko dar. Ein Quad besitzt andere Fahreigenschaften als ein Motorrad oder ein Auto. Besonders bei unerfahrenen Fahrern kommt es schnell zum Übersteuern in Kurven. Verheerende Unfallschäden können die Folge sein. Spurverbreiterungen und Tieferlegungen können zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Auch das Umrüsten auf Straßenreifen hat sich bewährt. Außerdem dürfte es für jeden Fahrer selbstverständlich sein, stets eine entsprechende Schutzbekleidung zu tragen.
Gesonderte Vorschriften gelten für Quads, die in der Landwirtschaft als Transportmittel eingesetzt werden. Auf eine Abgasuntersuchung und die Umweltplakette kann verzichtet werden, wenn das Fahrzeug mit einer zweiten Hauptbeleuchtungsanlage ausgestattet ist und die Anhängerkupplung über eine Steckdose verfügt.
Nur wenige Quads werden bereits als straßentaugliche Fahrzeuge ausgeliefert, unter ihnen befinden sich Modelle aus Taiwan. Neben den erforderlichen Anbauteilen sind diese Quads an einer breiten Spur, einem tieferen Schwerpunkt für den Fahrer sowie an einer Straßenbereifung zu erkennen. Die Papiere verfügen über eine COC-Kennzeichnung, die den EU-Vorschriften entspricht. Wer ein Quad im öffentlichen Straßenverkehr führen will, muss die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, alternativ erlaubt die Führerscheinklasse S bereits Sechzehnjährigen das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis zu 50 Kubikzentimetern. Neben dem Versicherungskennzeichen ist ein vorderes Kennzeichen Pflicht.
Die Umrüstung eines Quads in ein straßenzugelassenes Fahrzeug kann in bestimmten Fällen Vorteile bringen. Allerdings sollte sich der Fahrer darüber bewusst sein, dass er nach dem Umbau auch nur noch auf öffentlichen Straßen fahren darf. Forstwege sowie das Fahren in freier Natur sind nach dem Naturschutzgesetz strengstens untersagt.
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