Mögliche Gesetzeslücke - Bundesverband der Motorradfahrer hält Winterreifenpflicht für ungültig

Von Laura Busch
16. Dezember 2010

Seit kurzem ist gilt sie auf allen Straßen in der Bundesrepublik: Die Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee, Eis und Glätte mit untauglicher Bereifung erwischt wird, zahlt 40 Euro, wer gar den Straßenverkehr behindert, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg aufgedrückt. Die Kaskoversicherung kann zudem im Unfallfall die Zahlung verweigern.

Eigentlich sollte diese Regelung für alle Kraftfahrzeuge gelten, doch der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) will einen folgenschweren Fehler im Verordnungstext gefunden haben. Denn dieser ist unter Bezugnahme auf die sogenannte EU-Richtlinie 92/23/EWG abgefasst - die nur für mindestens vierrädrige Vehikel gilt. Die Winterreifenpflicht sei somit für Zweirräder juristisch nicht haltbar, so der BVDM.

Für viele Motorrad-Fans ist das nicht ganz uninteressant, denn Winterreifen gibt es nicht für alle Motorrad-Typen. Die Winterreifenpflicht sei für die meisten Maschinenhalter gleichbedeutend mit einem Fahrverbot im Winter, kritisierte der BVDM.