Geringes Schmerzensgeld für Motorradfahrer ohne Schutzkleidung

Von Viola Reinhardt
6. Oktober 2009

In Deutschland besteht für Motorradfahrer zwar eine Helmpflicht, allerdings gibt es hinsichtlich weiterer Schutzbekleidung keinerlei Vorschriften.

So fahren denn auch viele Motorradfahrer nur mit herkömmlicher Bekleidung und verzichten auf spezielle Motorradbekleidung. Dass allerdings kann gleich doppelt negativ ins Auge gehen, denn neben weitaus schlimmeren Verletzungen, kommt es auch zu deutlichen finanziellen Einbußen. Letzteres zeigte sich bei einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, dass einen Motorradunfall zu behandeln hatte.

Der verletzte Fahrer trug zum Unfallzeitpunkt keine geeignete Schutzkleidung und bekam deshalb vom Gericht einen Teil an Mitschuld zugesprochen, die sich dann in einem geringeren Schmerzensgeld niederschlug. (Az.: 12 U 29/09)