Polizei erwischt beim Blitzen auch Motorradfahrer

Raser auf zwei Rädern sollten sich nicht so sicher sein, dass sie nicht geblitzt werden können

Von Ingo Krüger
15. Mai 2015

Das Gerücht, dass Motorradfahrer wenig Angst vor Blitzgeräten haben müssen, ist weit verbreitet. Da die Aufnahmen von vorne erfolgen, sei das Nummernschild hinten gar nicht zu erkennen, meinen viele Zweiradbesitzer. Zudem werde letztlich der Fahrer belangt, der lasse sich aber aufgrund des Helms nicht identifizieren.

Überführungstechniken für Motorrad-Raser

Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass sich Raser nicht zu sicher sein sollten, denn der Polizei stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um zu schnelle Motorradfahrer zu überführen. Sogenannte "Doppelblitzer" fertigen Bilder von vorne und hinten an und damit auch vom Nummernschild.

Polizisten, die einen Raser verfolgen, müssen ihm lediglich einige hundert Meter folgen und dabei die Geschwindigkeitsübertretung feststellen. Nach Lasermessungen winkt die Polizei Schnellfahrer anschließend heraus.

Manchmal lassen sich Raser auch anhand ihrer Maschine überführen. Das passiert dann, wenn diese besonders auffällig ist oder spezielle Erkennungsmerkmale aufweist. In der Regel liegt dann eine erhebliche Übertretung der erlaubten Geschwindigkeit vor.

Fahndung nach individuellen Merkmalen

Da letztlich der Fahrer und nicht der Halter straffällig ist, kann dem Besitzer auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen. In einigen Fällen ist es sogar zu Hausdurchsuchungen gekommen, um eine bestimmte Schutzkleidung zu finden, mit der sich der Fahrer erwischen lässt. Auch Helmträger lassen sich manchmal aufgrund individueller Merkmale, etwa einem Piercing, aufspüren.