Punktereform, Bußgelder und Warnweste - Ab 2014 neue Regeln für Autofahrer

Von Ingo Krüger
12. Dezember 2013

2014 müssen sich Autofahrer auf einige Änderungen einstellen. Alle Neuwagen benötigen spätestens ab November 2014 ein automatisches Kontrollsystem für Luftdruck. Dies soll Reifenplatzer verhindern. Bereits ab Juli wird das Mitführen von Warnwesten auch im Pkw Pflicht.

Das neue Fahreignungsregister

Im Mai tritt zudem das heiß diskutierte sogenannte Fahreignungsregister samt neuem Flensburger Punktesystem in Kraft. Pro Verstoß erhalten Autofahrer höchstens noch drei Punkte.

Gleichzeitig sinkt aber die Grenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht. Bei vier oder fünf Punkten erhält der Fahrer in Zukunft eine schriftliche Ermahnung, bei sechs oder sieben bekommt er eine Verwarnung. Jeder Verstoß verjährt einzeln. Fahreignungsseminare sind nur bei höchstens fünf Punkten möglich, außerdem nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Änderungen bei den Bußgeldern

Zwar gibt es weniger Punkte, dafür steigen jedoch die Bußgelder. Wer sich erwischen lässt, muss ab Mai mehr Geld zahlen, wenn er während der Fahrt das Mobiltelefon benutzt. Auch das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, der Gebrauch von Sommerreifen bei Eis und Schnee und die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer.

Kraftfahrzeugsteuer und Zoll

Für Fahrzeuge, die ihre Zulassung seit dem 1. Juli 2009 erhalten haben, reduziert sich der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Jedes weitere Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm. Zuständig für die Steuer sind ab Juli 2014 nicht mehr die Finanzämter, sondern der Zoll als Behörde der Bundesfinanzverwaltung.

Für Kfz-Besitzer soll sich durch diese Umstrukturierung nichts ändern. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014. Neu zugelassene Lkw müssen von diesem Tag an die Euro-6-Grenzwerte erfüllen, ab September wird sie zudem Pflicht für neue Pkw-Typen.