Recht auf Vorfahrt befreit nicht von Verantwortung für Unfälle

Von Dörte Rösler
11. Oktober 2013

Mancher Autofahrer versucht sein Recht auf Vorfahrt zu erzwingen. Bei einem Unfall kann das teuer werden. Wer an einer Engstelle nicht auf den entgegenkommenden Verkehr achtet, ist ebenso verantwortlich für die Folgen wie der Unfallgegner. Das Landgericht Heidelberg hat in einem solchen Fall der Fahrerin 50 Prozent der Schuld zugesprochen - obwohl sie theoretisch Vorfahrt hatte.

Die Klägerin musste in einer Ortschaft auf die linke Fahrbahnseite ausweichen, weil parkende Fahrzeuge den Verkehr behinderten. Gegenverkehr hatte dadurch keinen Platz mehr - was eine Fahrerin aber nicht davon abhielt, ihr Recht auf Weiterfahrt zu beanspruchen. Beide Fahrzeuge fuhren aufeinander zu und kollidierten.

Für die Heidelberger Richter war dabei die Frage nach der ursprünglichen Vorfahrt nebensächlich. Wenn die Fahrerinnen sich miteinander verständigt hätten statt stur aufeinander zuzufahren, hätte der Unfall verhindert werden können. Deshalb haften beide zu gleichen Teilen für die Folgen.