In diesen Fällen müssen Behörden für Schäden durch Schlaglöcher haften

Von Frank Sprengel
30. August 2013

Schätzungen des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) nach zeige sich bei gut 20 Prozent der Autobahnen und etwa 40 Prozent der Bundesstraßen in Deutschland ein erhöhter Sanierungsbedarf. Ein Problem, das aus diesen maroden Straßenverhältnissen resultiere, seien unter anderem schlaglochbedingte Fahrzeugschäden, wie etwa Schäden an Koppelstangen, Reifenflanken, Lenkungslagern und dergleichen mehr.

Theoretisch müssten die zuständigen Behörden für diese Schäden aufkommen, zumal sie der Verkehrssicherungspflicht unterlägen. Jedoch verlören Fahrzeugeigentümer in der Regel jeglichen Anspruch, sobald vorab Warnschilder, die auf vorliegende Straßenschäden hinweisen, aufgestellt worden seien.

Wenn Fahrzeugfahrer hingegen ohne Vorwarnung auf unerwartete Straßenschäden stoßen, stünden die Chancen hingegen gut, dass die zuständigen Behörden respektive Gemeinden für Fahrzeugschäden haften müssen. Allerdings läge die Beweisschuld grundsätzlich beim Geschädigten, weshalb der ADAC empfehle, Schäden am Fahrzeug sowie an der Straße stets mithilfe von Fotos zu dokumentieren.