"Revolution in Flensburg": Neues Fahreignungsregister vom Bundestag verabschiedet

Von Frank Sprengel
27. Mai 2013

Nachdem die im letzten Jahr angedachte Reform des Fahreignungsregisters stark kritisiert wurde, musste sie weitreichend überarbeitet werden. Die größte Änderung in der nun vom Bundestag verabschiedeten Novellierung ist, dass man fortan wohl bei 8 anstatt 18 Punkten den Führerschein verliert. Bei einem bis drei Sternen gäbe es lediglich eine Vormerkung. Bei vier bis fünf Sternen soll man ermahnt und über den aktuellen Punktestand informiert werden. Bei sechs bis sieben Sternen soll es eine Verwarnung geben. Außerdem würde man zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verpflichtet werden.

Punktevergabe

In Bezug auf die Punktevergabe seien wiederum drei Kategorien angedacht. Die erste Kategorie umfasse vormals als Ordnungswidrigkeiten bezeichnete "schwere Verstöße", wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h innerhalb von Ortschaften, für die man jeweils einen Punkt bekommen soll.

Für "besonders schwere Verstöße", wie etwa Drängeln im Straßenverkehr oder das Überfahren roter Ampeln, seien zwei Punkte fällig. Richtige Straftaten, wie zum Beispiel eine Unfallflucht, sollen mit drei Punkten belangt werden. Für diverse Delikte, die nach der Reform nicht mehr wie zuvor mit Punkten geahndet werden sollen, werden den jetzigen Plänen zufolge höhere Bußgelder veranschlagt. Punkte, die man bis zum Inkrafttreten des neuen Fahreignungsregisters durch das Begehen solcher Delikte angesammelt hat, sollen entfallen. Die übrigen bereits gesammelten Punkte sollen hingegen den neuen Kategorien entsprechend umgerechnet werden.

Verjährung und Fahreignungsseminare

Weitere geplante Änderungen zeigen sich in Hinsicht auf die Verjährungsfristen. Diese sollen sich in Zukunft direkt nach der Kategorie, in der sie vergeben wurden, richten. So sollen Punkte der ersten Kategorie nach zweieinhalb Jahren verfallen. Bei den übrigen Kategorien gelte: Punkte der Kategorie Zwei nach fünf Jahren und Punkte der Kategorie Drei erst nach zehn Jahren.

Außerdem können ab dem Inkrafttreten der Reform nur noch bis zur Stufe Zwei Punkte durch die Teilnahme eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Ferner könne man nur noch alle fünf Jahre an einem solchen Seminar, dessen Kosten voraussichtlich von 200 auf 800 Euro angehoben werden, teilnehmen. Außerdem könne man fortan lediglich zwei Punkte pro Seminarteilnahme abbauen.

Inkrafttreten

Damit die Reform aber überhaupt durchgesetzt werden kann, muss sie zunächst noch der Bundesrat gutheißen. Dieser werde sich aber allem Anschein nach frühestens am 7. Juni wieder damit befassen. Zudem könne es zu einer Verzögerung kommen, da der Anwaltsverein noch immer beklage, dass die Reform kaum Unterscheidungsmöglichkeiten in Bezug auf die Schwere der Delikte böte.