Falsche Einstellung der Parkscheibe kostet Bußgeld

Von Petra Schlagenhauf
2. Mai 2013

Tricksen lohnt sich nicht - das gilt auch für die Einstellung der Parkscheibe. Wer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellt, bei dem die Parkzeit für eine gewisse Zeitspanne kostenfrei erlaubt ist, der muss die Parkscheibe in jedem Fall auf die korrekte Uhrzeit einstellen und darf diese nicht nach vorne drehen, um die Parkzeit zu verlängern.

So entschied auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof und wies die Klage eines Autofahrers ab.

Im vorliegenden Fall parkte ein Mann sein Auto um 20 Uhr auf einem Parkplatz, auf dem die Parkzeit ab 7 Uhr morgens durch eine Parkscheibe gekennzeichnet werden muss. Um dieser Pflicht nachzukommen, stellte der Fahrer die Parkscheibe auf 8 Uhr, in der Annahme er würde dadurch die Uhrzeit korrekt einstellen. Bei einer Kontrolle am nächsten Tag vor 8 Uhr erhielt er jedoch einen Strafzettel und musste ein Bußgeld bezahlen.

Der Gerichtshof entschied, dass dies zu Recht erfolgt war, denn der Autobesitzer hätte die Parkscheibe auf 7 Uhr drehen müssen, um kein Bußgeld zu erhalten.