Fahrtenbuch auch bei Wechsel des Autos erforderlich

Von Ingo Krüger
20. Februar 2013

Die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, entfällt nicht beim Kauf eines neuen Autos. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden (Az. 1 K 231/10). Die zuständige Verkehrsbehörde besitzt nach der An- und Abmeldung eines Fahrzeugs das Recht, die ursprüngliche Auflage auf das aktuelle Fahrzeug zu übertragen.

Die Polizei hatte auf der Autobahn einen Pkw geblitzt, der 60 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. Da sich der Halter des Wagens nicht erinnern konnte oder wollte, wer zu diesem Zeitpunkt am Steuer saß, ordnete ein Gericht das Führen eines Fahrtenbuches an.

In der Zwischenzeit hatte der Halter aber den seinerzeit geblitzten Wagen mit dem Unbekannten am Steuer abgemeldet. Er erhielt aber die Auflage, das Fahrtenbuch auch für sein aktuelles Fahrzeug zu führen.

Dies wollte der Mann jedoch nicht akzeptieren, da er die Auflage als einen verfassungsrechtlich ungerechtfertigten Eingriff in sein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung betrachtete. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig scheiterte jetzt jedoch.