Trotz roter Plakette in Umweltzone - Polizei kann Fahrt anweisen

Von Max Staender
14. Februar 2013

Wenn man als Autofahrer kein Bußgeld riskieren will, sollte man mit einer roten Plakette an der Scheibe spätestens am Beginn einer Umweltzone die Fahrt beenden. Laut dem Auto Club Europa gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung, wenn der Fahrer einer besonderen polizeilichen Anweisung folgt.

In dem Fall gilt das Einfahrtsverbot selbst mit einer roten Plakette nicht mehr, was beispielsweise bei einer Vollsperrung vorkommt und die Polizei den Autofahrern Anweisungen gibt. Grundsätzlich haben nämlich Weisungen von Polizeibeamten Vorrang vor sämtlichen Verkehrszeichen oder anderen Regelungen.