Radarfalle erwischt Zwillinge - Vater soll Fahrtenbuch führen

Von Ingo Krüger
12. Februar 2013

Zwillinge sind nicht leicht auseinanderzuhalten. Auch die Polizei hat es dabei nicht einfacher. Da ein Vater seine beiden Söhne mit seinem Auto fahren ließ und einer von beiden zu schnell unterwegs gewesen ist, muss er fortan ein Fahrtenbuch führen.

Eine Kamera hatte ein Foto geschossen, als das Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit eine Radarfalle passierte. Allerdings ließ sich nicht einwandfrei identifizieren, wer von den Zwillingen am Steuer gesessen hat. Sie selbst wollten oder konnten sich nicht mehr an den Vorfall erinnern.

Nun urteilte das Verwaltungsgericht Minden, dass der Vater nicht von seinen Pflichten als Fahrzeughalter entbunden sei (Az. 2 K 1957/12). Ein von den Behörden angeordnetes Führen eines Fahrtenbuches sei daher legitim, urteilten die Richter. Es sei auch unerheblich, dass der Mann nach Kräften an der Aufklärung mitgearbeitet hatte, denn letztlich waren die Ermittlungsbemühungen der Polizei ohne Erfolg geblieben.