Wer einen Führerschein beantragt, der muss laut Führerscheinrichtlinie eine bestimmte Sehschärfe nachweisen. So darf diese auf keinem der beiden Augen unter 0,1 liegen. Außerdem muss ein Autofahrer in Deutschland, wenn er eine starke Sehschwäche besitzt, eine besondere Fahrerfahrung besitzen, was aber eventuell nicht dem Europäischen Grundrecht entspricht, wo es heißt, dass niemand wegen einer Behinderung Nachteile erleiden darf.
Zur zeit liegt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Fall vor, wo ein LKW-Fahrer Klage eingereicht hat. Der Mann ist aber auf einem Auge fast blind, das heißt die Sehschärfe liegt unter 0,1. Doch laut Meinung von Augenärzten besteht im Prinzip dadurch kein medizinischer Anlass dem Mann den Führerschein, auch für die Klassen "C1" und "C1E", nicht zu geben.
Wie es weiterhin heißt, muss ein Autofahrer mit beiden Augen sehen können, wobei auch eine gewisse Schwäche vorhanden sein darf, aber beide Augen müssen ein normales Gesichtsfeld besitzen. Zudem muss ein nicht vorhandenes räumliche Sehen vollständig kompensiert werden können.
Aber das Verwaltungsgericht in München wollte kein Urteil in diesem Fall fällen, weil ein nationales Gericht sich nicht über das europäische Recht stellen darf. Deshalb wird sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall auseinandersetzen müssen.
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