Ab sofort gibt es neue Richtilinien für die TÜV-Plakette

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. Juli 2012

In Deutschland müssen seit nunmehr über 60 Jahren die Autobesitzer ihre Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder auch gleichgestellten Unternehmen, wie beispielsweise DEKRA, alle zwei Jahre vorführen, mit Ausnahme bei Neuwagen (drei Jahre). Nach der Untersuchung erhält dann das Fahrzeug den beliebten Aufkleber (in verschiedenen Farben je Jahr der Hauptuntersuchung) und man hat dann wieder seine Ruhe für die nächsten zwei Jahre.

Aber jetzt gibt es noch ein paar Neuerungen, so werden die Prüfer mit dem Fahrzeug auch eine Probefahrt machen und wenn es Beanstandungen gibt, so werden diese detaillierter im Bericht erscheinen, so dass der Autofahrer besser informiert wird, was nun tatsächlich defekt ist. Für die Autofahrer, die ihren TÜV-Termin überzogen haben, was auch bei einer Polizeikontrolle schon teuer werden kann, denn da können 15 Euro Bußgeld anfallen, müssen zusätzlich mit höheren TÜV-Gebühren rechnen. Doch soll dann der nächste TÜV-Termin nicht mehr, wie bisher, zurückdatiert werden. Aber dies soll jetzt kein Anreiz für die Autofahrer sein, erst später den Wagen zur Hauptuntersuchung zu bringen.

Zudem ist es auch möglich, dass Besitzer von Zweitwagen, beziehungsweise Wohnmobilen, nur noch ein Kennzeichen benötigen, wobei dies dann aus zwei Teilen besteht, einmal das Hauptkennzeichen, das gewechselt werden kann, und dem festen Nebenkennzeichen. Das Hauptkennzeichen darf natürlich immer nur an einem der beiden Fahrzeuge angebracht werden. Dies soll unter anderem für günstigere Versicherungsangeboten führen, wie das Verkehrsministerium erhofft. Auch könnte sich dies auf die Umwelt freundlicher auswirken.