Bei Nichtbeachtung von Mutter-Kind-Parkplätze keine Strafe

Von Marion Selzer
10. November 2011

Für Mütter mit Kindern ist die Einrichtung von Mutter-Kind-Parkplätzen durchaus sinnvoll. Allerdings ist dies keine gesetzliche Regelung. Das heißt, wer diese Regel der Höflichkeit nicht beachtet, muss auch keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Zwar wirke das Zeichen für den Ausweis solcher Parkplätze wie ein Zeichen aus der Straßenverkehrsordnung, ist es aber nicht. Denn solche Zusatzzeichen sind nicht in den Katalog der Verkehrszeichen des Bundes eingetragen und können damit auch nicht die Zahlung eines Bußgelds auslösen.