Lichthupe für Autofahrer nur bedingt erlaubt

Von Thorsten Poppe
19. August 2011

Die Lichthupe gilt für Autofahrer als letztes Mittel, um andere Verkehrsteilnehmer auf ihr Fehlverhalten auf der Straße aufmerksam zu machen. Manchmal wird es sogar von Schnellfahrern auf der Autobahn als Signalzeichen für freie Fahrt eingesetzt und damit komplett zweckentfremdet. Denn man darf die Lichthupe nur bedingt einsetzen und sollte sie mit immer mit Bedacht verwenden.

Und der ist klar geregelt. Nur wer sich oder andere im Verkehr gefährdet sieht, darf sie einsetzen. Außerhalb von Ortschaften zum Beispiel auch, wenn man ein Überholmanöver ankündigt, weil der Traktor vor einem nicht weit genug rechts fährt. Aber durch den Einsatz des Signals darf niemand belästigt oder gar geblendet werden. Deshalb gilt die Faustregel, die Lichthupe nur kurz und dann auch nur mit mehreren Drücken gezielt einzusetzen.

Denn sonst drohen Bußgelder in Höhe von 10 Euro, beispielsweise wenn man andere Autofahrer auf eine bevorstehende Geschwindigkeitskontrolle der Polizei warnt.