Jetzt gilt auch in Deutschland bei Eis und Schnee Winterreifenpflicht

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. November 2010

Jetzt haben sich die deutschen Politiker zu einer Winterreifenpflicht in Deutschland entschieden. So gilt also ab sofort, dass Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen, also bei Eis oder Schnee, beziehungsweise Schneematsch, mit Winterreifen fahren müssen.

Ansonsten sind 40 Euro Verwarnungsgeld fällig, doch wer dadurch den Verkehr behindert, der muss mit einem doppelten Bußgeld rechnen und auch Flensburg notiert einen Punkt. Vorsicht bei Fahrern mit Firmenfahrzeugen, denn die Geldstrafe, beziehungsweise Punkt, gilt immer für den Fahrer und nicht für den Halter, deshalb mit dem Firmenchef über Winterreifenpflicht sprechen.

Leider sind bei Omnibussen und LKW Sonderregelungen vorgesehen, so dass nur die Antriebsräder mit Winterreifen bestückt sein müssen, was aber bei Eis und Schnee nicht immer ausreicht. Von der neuen Regelung und Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind alle PKW und Motorräder betroffen. Winterreifen, beziehungsweise auch Ganzjahresreifen, erkennt man an dem Symbol der "Schneeflocke" und der Zusatzkennung "M+S".