Führerscheinentzug, wenn die Nachschulungsfrist nicht eingehalten wird

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. Juli 2010

Wer bereits 14 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister zu verbuchen hat, der sollte sich an die ihm vorgegebene Frist einer Nachschulung halten. Selbst wenn nach der Festlegung dieser Frist noch Punkte verfallen, muss der Autofahrer an der Schulung teilnehmen, sonst droht ihm trotzdem der Führerscheinentzug.

In einem Fall hatte ein Autofahrer im November letzten Jahres seinen 14. Punkt in Flensburg bekommen. Im Dezember wurde ihm dann eine Frist gesetzt in der er an einer Nachschulung teilzunehmen hat, diese ging bis April 2010. Da der Autofahrer der Aufforderung jedoch nicht nachkam, weil er der Meinung war die Sache mit der Schulung hätte sich dadurch erledigt, dass im März 2009 einer seiner Punkte verfallen war und er ja somit nur noch 13 Punkte in der Kartei hätte, wurde ihm der Führerschein abgenommen.