Bei einem Auffahrunfall ist nicht immer der Hintermann allein schuldig

In einem nicht eindeutig zu klärenden Fall müssen sich nun beide Fahrer die Reparaturkosten teilen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. Juni 2010

Das Oberlandesgericht in Hamm fällte jetzt das Urteil, dass bei einem bestimmten Auffahrunfall die beiden Beteiligten sich die Kosten teilen müssen. Anders als bei einem typischen Auffahrunfall lag bei dem vorliegenden Fall die Lage anders, so dass auch eventuell der Vordermann sein Fahrzeug zurücksetzen wollte und es somit zur Kollision kam.

Aber hier der Fall: An der Einmündung zu einer Kreuzung kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Mercedes-A-Klasse und einem Porsche Boxster und an dem Porsche entstand ein Frontschaden. Wie ein Zeuge zu sehen glaubte, hatte der Mercedes-Fahrer aber den Rückwärtsgang eingelegt, doch das Gericht schenkte dem Mann kein Vertrauen, denn er wollte auch keinen Zusammenstoß bestätigen. Aber die Fahrerin des Porsche ist nach dem "Crash" aus dem Wagen gestiegen und hat die Polizei angerufen. Doch der Fahrer des vorderen Wagens gab an, dass der Porsche aufgefahren sei und selbst ein technisches Gutachten konnte nicht eindeutig klären wie es zu dem Schaden kam.

Schließlich urteilte das Gericht, dass sich beide Fahrer die Reparaturkosten an dem Porsche teilen müssen. Wie ein Rechtsanwalt erklärt, muss derjenige, der die Tatsachengrundlagen für einen "Anscheinsbeweis" fordert, dafür selber sorgen.

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