Unfall bei offener Autotür - Beide Fahrer zur Hälfte Schuld

Von Ingo Krüger
9. Mai 2014

Wer aus seinem Auto aussteigt, muss beim Öffnen der Tür auf den Verkehr achten. Kommt es dabei zu einem Unfall, ist der Fahrer des parkenden Pkw zu großen Teilen verantwortlich.

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Tür bereits offen ist. Dann müssen bei einer Kollision beide Unfallbeteiligte für jeweils die Hälfte des Schadens aufkommen. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 16 U 103/13).

Seitenabstand und Sorgfaltspflich

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen von links beladen. Als er in der offenen Tür stand, streifte ihn eine Frau mit ihrem Pkw. Dabei beschädigte sie das Fahrzeug und verletzte den Mann, der daraufhin Schadensersatz und ein Schmerzensgeld forderte.

Die Unfallgegnerin habe einen zu geringen Seitenabstand eingehalten und hätte die offene Türe sehen müssen, auch wenn es bereits dunkel gewesen sei, meinte der Kläger. Dagegen vertrat die Frau die Meinung, dass es nicht zum Zusammenstoß gekommen wäre, wenn der Autofahrer seinen Wagen vom Gehsteig her beladen hätte.

Das OLG urteilte, dass beide Unfallbeteiligten jeweils die Hälfte des Schadens bezahlen müssen. Die Frau hätte einen größeren Seitenabstand einhalten müssen, während der Geschädigte seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätte. Die Vorinstanz hatte der Fahrerin nur einen Drittel des Schadens angelastet.