Starker Durchfall ist kein Grund für einen Tempoverstoß - Raser erhält Fahrverbot

Von Ingo Krüger
20. März 2014

Auch Durchfall rechtfertigt beim Autofahren keine Übertretung der Richtgeschwindigkeit. Dies entschied das Amtsgericht Lüdinghausen (Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14).

Es liege keine "notstandsähnliche Situation" vor, erklärte der Richter. Dagegen sei es angemessen, die Fahrt zu unterbrechen oder zu beenden. Die Geldbuße von 315 Euro sowie das einmonatige Fahrverbot wegen zu schnellem Fahren seien daher gerechtfertigt.

Amtsgericht hält Urteil für gerechtfertigt

Im aktuellen Fall war ein LKW-Fahrer mit seinem Transporter bei Tempo 132 geblitzt worden. Erlaubt waren an dieser Stelle jedoch lediglich 70 km/h. Kurz nach der Messanlage hatte der Mann sein Fahrzeug angehalten und ein Maisfeld aufgesucht, um dort seine Notdurft zu entrichten.

Er hätte jedoch schon früher reagieren müssen, urteilte nun das Amtsgericht. Im Zweifelsfall hätte er sich gar nicht ans Steuer setzen dürfen.

Fahrt einer Hochschwangere zum Krankenhaus als Ausnahmefall

Als klassische Notlagen, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, gilt die Fahrt zum Krankenhaus mit einer Hochschwangeren kurz vor der Geburt. Doch auch hier entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Eine generelle Erlaubnis besteht nicht.