Unfall nach Autofahrt ohne Führerschein kann Rente kosten

Von Ingo Krüger
20. März 2014

Wer betrunken ohne Führerschein Auto fährt, riskiert seine Rente. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden (Az.: S 4 R 158/12). Die gesetzliche Rentenversicherung darf eine Rente daher ganz oder teilweise versagen.

Wiederholte Autofahrt bei fahrlässiger Trunkenheit

Im vorliegenden Fall hatte ein 28-jähriger Koch mit 1,39 Promille Alkohol im Blut einen Autounfall gebaut. Der Mann war Wiederholungstäter, da er schon vor der Karambolage vom Amtsgericht Groß-Gerau rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Er hatte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren die Fahrerlaubnis verloren.

Da er seinen Beruf und auch andere Tätigkeiten aufgrund der Unfallfolgen seitdem nicht mehr ausüben konnte, stellte er bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung hatte dies jedoch abgelehnt. Daher zog der Mann vor Gericht.

Begründung des Gerichturteils

Da der 28-Jährige jedoch alkoholbedingt offenbar nicht mehr die für das Autofahren notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse besessen habe, sei die Ablehnung nach Meinung des Sozialgerichts Gießen zu Recht erfolgt.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung habe der frühere Koch bei einer Handlung erlitten, die nach einem strafgerichtlichem Urteil als ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen gilt.