EU-Parlament vereinheitlicht TÜV-Untersuchung

Von Max Staender
12. März 2014

Ab dem Jahr 2018 müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union spätestens nach vier Jahren zum TÜV, anschließend sollen die Untersuchungen im Zwei-Jahre-Rhythmus erfolgen. Dies sieht ein Kompromiss des EU-Parlaments in Straßburg vor, dem die EU-Regierungen jetzt noch formal zustimmen müssen.

Da es sich dabei lediglich um Mindeststandards handelt, wird sich in Deutschland nichts ändern. Auch in Zukunft müssen hierzulande die Neuwagen das erste mal nach drei Jahren zur TÜV-Untersuchung, anschließend alle zwei Jahre. Ab dem Jahr 2022 sollen erstmals auch für schwere Motorräder ab 125 Kubikzentimeter bestimmte Sicherheitsvorschriften in Kraft treten, während Kleinkrafträder und Mopeds nicht geprüft werden müssen.

Die EU will mit den neuen Regeln die Verkehrssicherheit auf den Straßen Europas verbessern, da die europaweite Zahl der Verkehrstoten noch immer alarmierend hoch ist. Nach Angaben des EU-Abgeordneten und SPD-Verkehrsexperten Ismail Ertug sterben in den 28 EU-Ländern jeden Tag 85 Menschen bei Verkehrsunfällen.