Autofahren mit eingegipsten Arm - kann das rechtliche und versicherungstechnische Probleme geben?

Habe mir gestern knapp über dem Handgelenk die Elle gebrochen. Nun ist der linke Arm eingegipst. Da ich viel mit dem Auto fahren muß, stellt sich jetzt die Frage, ob es dadurch zu rechtlichen und versicherungstechnischen Problemen kommen könnte. Mit der rechten Hand schalten ist ja möglich und das Lenkrad kann ich auch mit dem Gipsarm fixieren. Wer kennt sich da aus und könnte mir Infos dazu geben? Danke schon mal vorab dafür. Gruß, Sonne

Antworten (3)
135790
Danke Kermit, gut zu wissen

:-)

Moderator
@135790

Ich glaube ja nicht, dass "Sonne" das liest, aber dir wollte ich die Antwort geben. Mit einem Gipsarm Auto zu fahren, heißt mit körperlichen Einschränkungen zu fahren - quasi so, als würde man unter Medikamenteneinfluss, alkoholisiert, übermüdet fahren. Mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen. Und versicherungstechnisch ist das grobe Fahrlässigkeit, d.h. im Haftpflichtschaden Regress bis 20 TEUR und Verlust des Kasko-Versicherungsschutzes

135790
Ich würde sagen, dass es verboten ist.

Aber ich würde an deiner Stelle einfach mal in der örtlichen Polizeistation anrufen, die geben dir bestimmt Auskunft darüber.

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