Fahren ohne Führerschein - Rechtliche Aspekte, Sanktionen und die MPU

Das Autofahren ohne Führerschein kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Hier ist zu unterscheiden, ob der Führerschein bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden kann, jedoch vorhanden ist, oder aber ob es sich um das Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt - in diesem Fall drohen weitreichende Konsequenzen. Lesen Sie über rechtliche Aspekte und Sanktionen beim Fahren ohne Führerschein, und informieren Sie sich über die MPU.

Britta Josten
Von Britta Josten

Gesetze, Regeln und das Miteinander im Straßenverkehr

Grundsätzlich gilt, wer sich in den Straßenverkehr einfügen möchte, muss die dafür benötigte Eignung in Form einer Prüfung nachweisen. Doch damit enden die Pflichten nicht. Vielmehr sollte der Fahrer eines Gefährts auch künftig darauf achten, keinerlei Anlass für den Entzug der Erlaubnis zu geben.

Das Respektieren der Gesetze und Regeln sowie das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer besitzen dabei Priorität. Somit gilt es auch, keine Unbefugten an das Steuer zu lassen und davon selbst auf dem eigenen Grundstück oder auf verlassenen Landwegen abzusehen. Eine Ausnahme gilt lediglich für schwach motorisierte Fahrzeuge und solche der Land- und Forstwirtschaft.

Liegt die Fahrerlaubnis an sich vor, wurde aber verloren oder entwendet, so sollte sich der Betroffene schnellstmöglich um einen Ersatz bemühen. Dabei kann ihm die Behörde auch einen provisorischen Führerschein ausstellen, der zumindest zeitlich befristet gilt und vor der Erhebung des Bußgeldes in Höhe von 10 Euro bewahrt, das im Falle des nicht vorhandenen Dokuments zu entrichten wäre.

Im Übrigen kann der Bürger sich auch freiwillig von dem Führerschein und der Fahrerlaubnis trennen, wenn er sich aus Gründen des Alters oder der Gesundheit nicht mehr in der Lage sieht, den Straßenverkehr ungestört zu bewältigen.

Die Eignung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers muss geprüft sein
Die Eignung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers muss geprüft sein

Fall 1: Das Fahren ohne Führerschein

Ein relativ einfacher Sachverhalt liegt regelmäßig dann vor, wenn der Betroffene auf Nachfrage eines Polizisten oder einer Behörde seinen Führerschein temporär nicht vorzeigen kann. Bei der kleinen Plastikkarte handelt es sich um ein Dokument im rechtlichen Sinne. Mit ihm ist also eine bestimmte Gedankenerklärung verbunden.

Hier wäre das die allgemeine Befähigung, ein Fahrzeug lenken zu dürfen und die dafür erforderliche Ausbildung und Prüfung im Rahmen der Fahrschule absolviert zu haben. Der am Steuer befindliche Bürger besitzt also das Wissen und die Voraussetzungen, um für den Straßenverkehr geeignet zu sein. Ihm fehlt lediglich momentan der entsprechende Nachweis.

Ob dieser verloren, vergessen oder gestohlen wurde, ist zunächst unerheblich.

Wer ohne Führerschein beim Fortbewegen eines motorisierten Fahrzeuges erkannt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Ordnungswidrigkeit, die sich nach § 75 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 der Fahrerlaubnisverordnung ergibt, sieht dabei bundesweit einheitlich die Erhebung eines Verwarngeldes in Höhe von 10 Euro vor.

Gleiches gilt auch, wenn der Führerschein zwar vorgelegt werden kann, dafür aber lediglich eine Kopie verwendet wird. Es ist daher ratsam, stets das Original mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Fall 2: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der einfache und zuvor genannte Fall weist weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht besondere Konsequenzen auf. Das gestaltet sich jedoch anders, wenn die Fahrerlaubnis nicht vorliegt. Diese ist juristisch vom Führerschein abzugrenzen.

Mag mit Letztgenanntem lediglich das entsprechende Dokument in Form der Plastikkarte gemeint sein, so umfasst die Fahrerlaubnis die grundsätzliche Eigenschaft, ein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Im Regelfall wurde diese also gar nicht erst erteilt - in einigen Fällen nicht einmal beantragt oder die Fahrschule zu diesem Zwecke nicht aufgesucht. Im Gegensatz zum fehlenden Führerschein sind die rechtlichen Nachwirkungen deutlich umfassender.

Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die nach § 21 Straßenverkehrsgesetz zu ahnden ist. Ebenso droht jenem Fahrzeugführer eine Sanktion, der zwar selbst im Besitz der Erlaubnis ist, aber eine andere Person fahren lässt, die diese nicht erlangt hat.

Beide Fallgruppen können sich auf das Maß der Strafe auswirken. So ist der Entzug der Freiheit für ein Jahr, in milderen Fällen für sechs Monate möglich. Ebenso darf eine Geldzahlung in Höhe von bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden.

Neben diesen Sanktionen kann dem Täter auch das Fahrzeug an sich beschlagnahmt werden. Diese Option wird meist dann relevant, wenn der Betroffene selbst ohne Fahrerlaubnis weiterhin mit dem Auto oder dem Motorrad fährt.

Fall 3: Die Fahrerlaubnis wurde entzogen

Eine dritte Fallgruppe ist darin zu sehen, dass die Fahrerlaubnis zwar ursprünglich einmal Bestand hatte, aber aus unterschiedlichen Gründen ihre Rechtswirksamkeit verloren hat. Der Bürger ist mithin aus tatsächlicher Sicht durchaus in der Lage, das Gefährt zu lenken: Die Regeln des Verkehrs und die technischen Anforderungen der Fortbewegung mit dem Fahrzeug kennt er im Regelfall.

Doch vielleicht wurde ihm wegen unterschiedlicher Delikte die Befähigung dazu und somit eben auch die Fahrerlaubnis entzogen. Rein juristisch gesehen handelt es sich dabei nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Meist wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis dauerhaft oder befristet entzogen. Dennoch sind gerade berufstätige Kraftfahrer darauf angewiesen, können sie beim Wegfall der Berechtigung doch ihren Job nicht mehr ausführen. Das Gesetz kennt dabei indes nur wenig Spielraum. Das Wohl der Allgemeinheit ist dabei über dem einzelnen Schicksal anzusiedeln.

Insofern wird auch die Straftat entsprechend sanktioniert. Diese wäre selbst dann einschlägig, wenn die Fahrerlaubnis in einem fremden Land Gültigkeit besaß, aber nicht für den Verkehr in der Bundesrepublik ausgelegt ist oder dafür nicht umgeschrieben wurde. In allen diesen Fällen ist der Fahrer also gesetzlich nicht berechtigt, ein motorisiertes Gefährt im Straßenverkehr zu bewegen.

Gründe für den Verlust der Fahrerlaubnis

Die Sachverhalte, aus denen sich der Entzug der Fahrerlaubnis ergeben kann, gestalten sich vielfältig. Im Regelfall wird sich der Betroffene wiederholt, bei Einzeltaten aber besonders schwerwiegend, einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht erlaubt haben.

Verliert er seine Lizenz zum Führen eines Autos, so trifft ihn meist auch eine Sperrfrist, vor deren Ablauf er keinen neuen Führerschein beantragen darf. Selbst bei einer Genehmigung dieses Begehrens kann er zur neuerlichen Absolvierung der entsprechenden Prüfung gedrängt werden. Ein hoher Aufwand also, um einen Rechtsbruch zu kompensieren.

Körperliche Mängel der Eignung

Viele Inhaber des Führerscheins wissen, dass sie alle körperlichen Schwächen der zuständigen Führerscheinstelle mitzuteilen haben. Denn jede von ihnen kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs hervorrufen. Sei es, dass der Fahrer über ein eingeschränktes Sehvermögen, organische Schäden, Behinderungen des Bewegungsapparates oder Ähnliches verfügt.

Ebenso wäre aber auch die Einnahme von Medikamenten denkbar, aus denen die zumindest temporäre Beschneidung der körperlichen Fähigkeiten resultiert. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Heilmittel das Bewusstsein trübt, zur Müdigkeit führt oder die Reaktion des Fahrers verlangsamt.

Solche Mängel müssen stets der Führerscheinbehörde erklärt werden. Sie wird entscheiden, ob die Eignung dennoch zum Lenken eines Autos ausreicht, ob dafür Hilfsmittel wie etwa eine Brille mitzuführen sind - oder ob es zum Einzug der Fahrerlaubnis kommt.

Eine solche Entziehung muss jedoch auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Üblicherweise darf also nicht der Beamte vor Ort entscheiden. Vielmehr regt er eine gesundheitliche Untersuchung an, an deren Ende ein Gutachten über die körperliche Eignung des Betroffenen gestellt wird. Das wiederum bildet die Basis des weiteren Vorgehens, aus dem sich ein Einzug ergeben kann.

Zu der Teilnahme an einer solchen Untersuchung ist der Führerscheininhaber übrigens nicht verpflichtet - dennoch sollte er sie wahrnehmen. Kommt er dem Erfordernis nicht nach oder reicht er das Gutachten innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht ein, so wird ihm die Behörde regelmäßig die Eignung zum Eingriff in den Straßenverkehr nicht zutrauen und die Fahrerlaubnis erst recht entziehen.

Auch dieses Vorgehen ist rechtmäßig, wird dem Betroffenen ein solcher Schritt doch zuvor bereits angedroht.

Geistige Mängel der Eignung

Nicht alleine die körperlichen Schwächen können zum Entzug des Führerscheins führen. Auch geistige Beeinträchtigungen dürften dem Fahrer ein solches Schicksal bescheren. Oftmals gestaltet es sich aber sehr komplex, solche Defizite zu erkennen. Hierbei obliegt dem Beamten der Behörde also nicht das Recht, eine Untersuchung anzuregen - vielmehr besteht für ihn die Pflicht dazu. Denn

  • alle Persönlichkeitsänderungen,
  • Psychosen und Traumata,
  • die Demenz des Alters oder
  • psychisch-organische Störungen

lassen sich im Regelfall erst nach eingehenden Untersuchungen erkennen und als solche diagnostizieren. Zudem wäre stets fraglich, inwieweit diese im Zuge einer Therapie behandelt werden könnten oder ob es zur Ultima Ratio des Führerscheinentzugs kommen muss - dem letzten Mittel also, das die Behörde zur Sicherung des Straßenverkehrs gegenüber dem einzelnen Bürger besitzt.

Außerdem ist es oftmals schwierig zu erkennen, ob eine geistige Beeinträchtigung dauerhafter oder vorübergehender Natur ist und als Letztgenannte nur in bestimmten Situationen auftritt. So kann eine Fehleinschätzung der Situationen im Straßenverkehr oder eine Missdeutung der darin vorkommenden Gefahrenlagen auch dann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn der Betroffene außerhalb des Verkehrs über ein klares Denkvermögen ohne Bewusstseinsstörungen verfügt.

Gerade Ängste und Traumata treten zuweilen erst während einer konkreten Verkehrslage auf, ermöglichen die Weiterfahrt dann aber nur unzureichend. Sowohl die Behörde als auch der Führerscheininhaber sollten bei derartigen Anzeichen also auf eine solche Untersuchung bestehen.

Sie kann sogar Mängel diagnostizieren, die bislang unbekannt waren, die im weiteren Verlaufe aber eventuell sogar heilbar sind. Kommt es zu einer vollständigen Therapie, wird auch die Neuerteilung der Fahrlizenz nichts im Wege stehen.

Charakterliche Mängel der Eignung

Geistige und charakterliche Defizite gehen meist gemeinsam einher. Der Betroffene kann sein Fehlverhalten nicht als solches erkennen. Über gesellschaftliche Normen setzt er sich bewusst hinweg, die Rechte der Mitbürger missachtet er.

Doch ein gesteigertes Aggressionsverhalten sowie die wiederholte Begehung der Rechtsbrüche gestalten sich gerade im Straßenverkehr als besonders schwierig. Denn wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, betrunken ein Auto steuert oder sogar vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, begeht stets auch einen schwerwiegenden Eingriff in das Allgemeinwohl.

Inwieweit dieses Verhalten auf geistige Schwächen zurückzuführen ist, würde also stets im Zuge einer Untersuchung zu ermitteln sein. Bereits die Definition der charakterlichen Mängel kann sich daher als schwierig gestalten. Wird der Entzug der Fahrerlaubnis auf diese Begründung gestützt, müssen folglich eindeutige Sachverhalte erkennbar sein.

Verstößt der Betroffene mehrfach gegen die Regeln des Verkehrs, so besteht zumindest bereits ein Verdacht, dass solche Defizite vorliegen könnten. Auch strafrechtliche Vergehen lassen sich im Regelfall nachweisen. Diese werden unter bewusster Brechung des Gesetzes hingenommen, meist sogar als Gefährdung der Mitbürger akzeptiert.

Will der Fahrer den Verlust der Fahrerlaubnis verhindern oder eine Neuerteilung erwirken, so muss er von seinen schädigenden Handlungen nicht alleine ablassen. Vielmehr wird von ihm ebenso eine richtige Einordnung seiner Taten verlangt. Er muss sich davon distanzieren, den Verkehr beeinträchtigt oder die Rechte Dritter beschnitten zu haben.

Dabei ist während der Begutachtung natürlich psychologisches Fingerspitzengefühl gefragt, denn nicht immer ist erkennbar, wie ernst es der Betroffene mit seinen Aussagen meint. Im Zweifel obsiegt das Recht der Gesellschaft, wogegen der Fahrer noch länger ohne Führerschein auskommen muss.

Das volle Punktekonto

Üblicherweise wird der Entzug der Fahrerlaubnis mit dem in Flensburg ansässigen Punktekonto assoziiert. Wer dort mehr als 18 Punkte gesammelt hat, verliert seine Berechtigung für den Straßenverkehr für eine bestimmte Zeit. Zu solchen Maßnahmen führen:

  • Trunkenheit am Steuer,
  • das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit oder
  • das Nötigen der anderen Fahrer.

Doch selbst kleine Verstöße summieren sich meist über Monate oder gar Jahre hinweg - und plötzlich steht der Betroffene vor dem Verlust des Führerscheins. Mit medizinisch-psychischen Untersuchungen und einem breiten Angebot an Kursen und Schulungen darf er die ihm abgesprochene Eignung zum Führen eines Autos oder Motorrades aber beweisen.

Die Sperrfrist

Das amtliche Schreiben, das über den Verlust des Führerscheins mitteilt, beinhaltet meist noch einen weiteren Schicksalsschlag für den Empfänger. Aufgeführt ist nämlich ebenso die Sperrfrist. Sie regelt, in welchem Zeitrahmen der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.

Hierbei ist maßgeblich, welches rechtswidrige Verhalten ihm vorgeworfen wird. So kann die Frist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen, sich bei schwerwiegenden Taten also deutlich erhöhen. In einigen wenigen Fällen ist sogar der dauerhafte Entzug der Lizenz möglich, allerdings müsste dafür ein wiederholter folgenschwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen, der selbst nach allgemeinem Verständnis deutlich über dem Durchschnitt angesiedelt ist.

Ebenso können mehrfach verhängte Strafen zur Erhöhung der Sanktion führen. Wer im Laufe von drei Jahren wiederholt den Führerschein verliert, muss selbst bei vergleichbaren Rechtsbrüchen daher mit einer längeren Sperrfrist rechnen.

Demgegenüber kann der Fahrer die Dauer der Frist aber auch verkürzen. Meist gelingt ihm das, indem er die ihm unterstellt Untauglichkeit für den Straßenverkehr widerlegt. Entsprechende Aufbauseminare und Verkehrsschulungen werden von den Verwaltungsämtern anerkannt und können unter Umständen die Frist reduzieren.

Nachgewiesen wird dabei, dass der Betroffene die Gefahren des Verkehrs erkennt und deutlich macht, wie er diese umgehen kann. Er muss also gewissermaßen in die Vorleistung treten. Denn derartige Kurse werden ihm durch das Amt nicht aufgezwungen.

Bereits mit dem Besuch solcher Maßnahmen zeigt der Fahrer im Regelfall aber seinen guten Willen. Die erfolgreiche Beendigung kann daher zu einer Senkung der Sperrfrist führen. Diese scheidet übrigens gänzlich bei einigen Fahrzeugen aus, die für den Landbau geeignet sind.

Wer die Erlaubnis zum Führen solcher Vehikel verliert, als Landwirt aber dennoch darauf angewiesen ist, kann den Antrag zur Neuerteilung daher ohne Sperre einreichen.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Nach Beendigung der Sperrfrist darf der Betroffene erneut die Erteilung des Führerscheins beantragen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass es sich um eine gänzlich neue Fahrerlaubnis handelt, wogegen das Recht auf Bestand der alten ja bereits verloren wurde.

Praktisch relevant wird dieser Umstand, wenn eine erneute Fahrprüfung abgelegt werden muss. So kann der Fahrer also inklusive der nötigen Schulungen und Prüfungen nicht nur erheblich an Zeit verlieren, sondern auch die nicht eben niedrigen Kosten zu tragen haben.

Allerdings wird im Regelfall von den Prüfungen abgesehen. Sie werden vielmehr erst dann erforderlich, wenn sich allgemein anzweifeln lässt, dass der Betroffene nicht mehr über die allgemeine Eignung für den Straßenverkehr verfügt. Also etwa dann, wenn er mehrere Jahre von der Sperrfrist betroffen war oder freiwillig über einen längeren Zeitraum nicht gefahren ist.

Jedoch bewahrt das den Bewerber meist nicht davor, eine medizinisch-psychische Untersuchung zu absolvieren. Sie wird von den Behörden relativ häufig vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet und kann ebenso einige Wochen in ihrer gesamten Länge andauern.

Zuzüglich des Verwaltungsaufwandes zur Erteilung des Führerscheins verstreichen daher oft einige Monate. Diese sollte der Betroffene einrechnen, wenn er bis zu einem bestimmten Termin erneut auf seine Fahrlizenz angewiesen ist.

Entscheidend ist es daher, bereits möglichst früh den Kontakt zu der Behörde zu suchen, sich eingenständig um Schulungen zu bemühen und alle Nachweise der persönlichen Eignung nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollumfänglich und mit möglichst gutem Ergebnis zu erbringen.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder Fahrerlaubnisbewerbers überprüft. Im Volksmund bezeichnet man die Untersuchung auch als "Idiotentest".

Zweck der medizinisch-psychologischen Untersuchung

In Deutschland wurde die medizinisch-psychologische Untersuchung 1954 eingeführt. Durch dieses spezielle Untersuchungsverfahren lässt sich eine Prognose über die Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeugführers erstellen. Die Fahrerlaubnisbehörden können das Ergebnis der Untersuchung heranziehen, wenn sie darüber entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis entweder neu erteilt oder entzogen wird.

Unter Fahreignung versteht man sowohl die physische als auch die psychische Eignung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs. Aber auch persönliche Merkmale wie zum Beispiel Zuverlässigkeit spielen eine Rolle.

Im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung wird eine Prognose über die Fahreignung des Antragstellers abgegeben. Dabei handelt es sich um eine Wahrscheinlichkeitsaussage über das zukünftige Verhalten des Verkehrsteilnehmers, die sowohl auf Fakten als auch auf Erfahrungswissen beruht. Dokumentiert werden die Fakten im Verkehrszentralregister sowie in der Führerscheinakte.

Positiv fällt die Prognose aus, wenn keine Zweifel mehr an der Verkehrstüchtigkeit des Antragstellers bestehen. Bevor eine Fahrerlaubnis erneut erteilt wird, nimmt die zuständige Behörde eine Überprüfung über die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens vor. So ist es wichtig, dass die inhaltlichen und formalen Standards erfüllt werden. Dazu gehören:

  1. vor allem wissenschaftliche Belegbarkeit,
  2. das Beachten gesetzlicher Vorgaben,
  3. logische Ordnung,
  4. die Beachtung der Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung und
  5. Widerspruchsfreiheit.

Für den Fall, dass die Standards nicht erfüllt werden oder Zweifel an der Objektivität des Gutachtens bestehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Möglichkeit, das Gutachten abzulehnen.

In der Regel erfolgt eine aufwendige Kontrolle der Qualität der MPU-Gutachten.

Gründe und Ziele der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgt immer dann, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung eines Autofahrers hat. Diese Zweifel können aus unterschiedlichen Gründen bestehen. In den meisten Fällen sind schwerwiegende Auffälligkeiten im Straßenverkehr bzw. mehrmalige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung der Grund für die Durchführung einer MPU.

Aber auch krankheitsbedingte physische oder psychische Einschränkungen können Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers hervorrufen. Außerdem wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt, wenn von der betroffenen Person eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde oder ein hohes Aggressionspotential besteht.

Ein weiterer Grund für eine MPU ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach mehrmaligem Führerscheinentzug. Mitunter wird eine MPU auch durchgeführt, um Jugendlichen ab 16 Jahren vorzeitig eine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Zu den häufigsten Verkehrsdelikten, die zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen, gehören übermäßiger Alkoholeinfluss oder eine nachgewiesene Alkoholkonzentration im Blut von 1,6 Promille. Aber auch Drogendelikte im Straßenverkehr sind nicht selten der Grund für eine MPU.

Ziele der MPU

Durch die medizinisch-psychologische Untersuchung wird festgestellt, ob die Zweifel der Behörden an der Fahreignung des Verkehrsteilnehmers berechtigt sind oder nicht. Angeordnet wird die MPU entweder von der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Gericht. Der Verkehrsteilnehmer kann jedoch freiwillig entscheiden, ob er sich der MPU unterzieht.

Wer seinen Führerschein wiederhaben möchte, hat die Möglichkeit, eine MPU-Anlaufstelle aufzusuchen, um dort ein Gutachten erstellen zu lassen. In diesem Gutachten wird die Verkehrstüchtigkeit des Antragstellers beurteilt. Dabei stellen die Gutachter fest, ob der Antragsteller seine Fahrerlaubnis wiederbekommen kann oder ob er zu diesem Zeitpunkt nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Ziel der MPU ist letztlich, mögliche Risikoquellen im Straßenverkehr auszuschließen. Außerdem sollen andere Verkehrsteilnehmer vor Gefährdungen geschützt werden.

Vorbereitung auf eine MPU - Kriterien für eine gute Beratungsform

Steht eine medizinisch-psychologische Untersuchung bevor, ist es ratsam, sich gut auf sie vorzubereiten. Dazu gehört auch das Annehmen von kompetenter Hilfe. So gibt es zahlreiche Informationsveranstaltungen, auf denen man sich beraten lassen kann. Zu einer seriösen Beratung zählen:

  1. die Erklärung des Ablaufs der MPU und
  2. das Aufzählen der Kriterien, die für ein erfolgreiches Bestehen der Untersuchung wichtig sind.
  3. Außerdem werden Empfehlungen und Verhaltenshinweise erteilt.

Ein wichtiger Punkt, über den viele Betroffene nicht Bescheid wissen, ist, dass der Antragsteller ein negatives Untersuchungsergebnis nicht der Führerscheinstelle vorlegen muss, da er der Auftraggeber des Gutachtens ist. Die MPU-Stelle unterliegt strenger Schweigepflicht.

Seriöse Beratung

Experten empfehlen, sich vor einer MPU von einem Verkehrspsychologen beraten zu lassen. Auch eine individuelle Verkehrstherapie kann sinnvoll sein. Wer einen Kurs zur Vorbereitung auf die MPU aufsucht, sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass dieser keine Garantie für das Bestehen der Prüfung ist. Dennoch gilt die Teilnahme an solchen Kursen als hilfreich.

Seriöse Beratungsformen lassen sich anhand von bestimmten Kriterien erkennen.

  • So besteht bei den Angeboten Kosten- und Leistungstransparenz.
  • Auf Werbung mit Erfolgsquoten wird verzichtet.
  • Seriöse Berater geben auch keine Erfolgsgarantien ab.
  • Außerdem findet eine konsequente personelle Trennung zwischen Beratung und Begutachtung statt.
  • Ein weiteres Indiz für eine seriöse Beratung ist, dass die Sitzungen nicht in Hotels oder privaten Räumen stattfinden.
  • Außerdem erfolgen Kontrollen durch neutrale Stellen.
  • Ein weiterer wichtiger Hinweis auf Seriosität ist, dass nicht gleichzeitig zur Beratung Kreditangebote vermittelt werden, um die MPU und die Beratungssitzungen zu finanzieren.

Durchgeführt wird eine MPU-Beratung normalerweise von verkehrspsychologischen Beratern oder Fachpsychologen für Verkehrspsychologie. Hilfe zur Selbsthilfe findet man aber auch im Internet. So gibt es dort verschiedene Foren, die Betroffene betreiben und moderieren. Dort lassen sich Informationen und Hilfestellungen austauschen. In einigen Foren werden Ratschläge auch von Verkehrspsychologen und Gutachtern erteilt.

Medizinische Voruntersuchung

Da die MPU auch aus einer medizinischen Untersuchung besteht, wird empfohlen, sich im Vorfeld von seinem Hausarzt oder einem Facharzt gründlich untersuchen zu lassen. Treten bei dieser Voruntersuchung gesundheitliche Probleme zutage, besteht die Möglichkeit, diese behandeln zu lassen.

Außerdem kann der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass ein von der Norm abweichender körperlicher Zustand durch die Einnahme von bestimmten Arzneimitteln hervorgerufen wird. Legt man bei der MPU eine solche Bescheinigung vor, lassen sich womöglich bestimmte Zweifel an der Fahreignung ausräumen.

Ablauf der MPU

In der Regel dauert eine medizinisch-psychologische Untersuchung ca. vier Stunden. Zu ihren Bestandteilen gehören:

  1. der medizinische Teil,
  2. das psychologische Gespräch sowie
  3. die Leistungsdiagnostik.

Zu Beginn des Termins meldet sich der Antragsteller bei der zuständigen Stelle an. Dabei erhält er auch Informationen darüber, wie die MPU abläuft. Außerdem fragt man ihn, ob er gegen die Anfertigung von Audioaufzeichnungen während der Untersuchung etwas einzuwenden hat. Es wird empfohlen, einer solchen Aufzeichnung zuzustimmen, da sie sich auch als Beweismittel für den Antragsteller verwenden lässt.

Leistungsdiagnostik

In einem Standardtest werden die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen der betroffenen Person überprüft. Im Mittelpunkt des Tests stehen

  • Aufmerksamkeit,
  • Konzentration und
  • die Reaktionsfähigkeit unter Leistungsdruck.

Welche Art von Tests letztlich durchgeführt werden, hängt von der jeweiligen Fragestellung ab.

Labormedizinische Verfahren

Sind Alkohol- oder Drogeneinfluss der Grund für die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, entnimmt man dem Betroffenen eine Blut- und Urinprobe, um zu ermitteln, ob dieser auch wirklich auf Alkohol und Drogen verzichtet. Vor der Untersuchung sollte daher kein Alkohol getrunken werden.

Muss der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen Arzneimittel einnehmen, sollte er unbedingt vor der Untersuchung darauf hinweisen und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Medizinische Untersuchung

Im Rahmen der medizinischen Untersuchung stellt der Arzt Fragen über aktuelle oder frühere Erkrankungen des Betroffenen oder von dessen Angehörigen. Im Falle von Alkohol- oder Drogenkonsum wird nach dem Konsumverhalten gefragt.

Außerdem erfolgt eine körperliche Untersuchung des Antragstellers. Dabei werden zumeist die Funktionstüchtigkeit von Herz und Kreislauf, Sehkraft, Hörvermögen sowie weitere Körperfunktionen überprüft.

Psychologisches Gespräch

Im Anschluss an die medizinische Untersuchung folgt ein psychologisches Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Dieser befragt den Betroffenen unter anderem über

  • seinen Familienstand,
  • seinen Beruf,
  • seine finanziellen Verhältnisse,
  • sein Konsumverhalten und
  • wie er seine Freizeit gestaltet.

Dabei sollen die Ursachen des früheren Fehlverhaltens gefunden werden. Bestand das Fehlverhalten aus Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer, muss der Betroffene glaubwürdig versichern, dass es in Zukunft zu keinem weiteren Fehlverhalten mehr kommen wird. Das zukünftig geplante Verhalten muss er jedoch mindestens sechs Monate lang stabil leben und nachweisen, warum er jetzt keinen Alkohol mehr oder zumindest weniger trinkt.

Wichtig ist, dass der Betroffene sich selbstkritisch gegenüber steht. Das psychologische Gespräch wird für das Gutachten aufgezeichnet, was meist am Computer stattfindet.

Nach der MPU

Nach Ende der medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgt das Erstellen eines Gutachtens. Dieses wird so abgefasst, dass es allgemein verständlich und nachvollziehbar ist. Der Antragssteller sollte darauf achten, dass das Gutachten zuerst ihm und nicht der Fahrerlaubnisbehörde zugesandt wird.

Bei einem negativen Resultat kann dadurch ein nachteiliger Verbleib in den Behördenakten verhindert werden. Der Antragssteller muss ein negatives Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde nicht vorlegen. Den Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte man jedoch besser zurücknehmen, wenn das Untersuchungsergebnis negativ ausfällt.

Das Verfahren zur Fahrerlaubnis ist dann beendet. Die MPU lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit wiederholen - unter möglicherweise besseren Voraussetzungen.

Kosten der MPU

Die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung hängen vom Aufwand ab, der sich durch die Fragestellungen ergibt. In den meisten Fällen liegt der Kostenaufwand für eine MPU bei ca. 500 Euro. Nimmt man im Vorfeld der Untersuchung vorbereitende Angebote von Verkehrspsychologen wahr, muss mit weiteren Kosten zwischen 60 und 100 Euro je Sitzung gerechnet werden.