Straßenregeln für Skateboards, Inliner und Co

Von Marion Selzer
28. August 2012

Immer mehr Menschen sind mit Inlinern, Skateboards oder E-Bikes unterwegs. Nicht selten kommt es dabei zu der Frage, wo mit solchen Geräten überhaupt gefahren werden darf. Genau wie herkömmliche Fahrräder dürfen auch E-Bikes auf öffentlichen Straßen fahren, sofern es an Radwegen mangelt. Sind die Bikes schneller als 25 km/h braucht man jedoch eine Zulassung und darf nur noch auf der Straße fahren. Für Segways, sogenannte Mobilitätshilfen gilt das Gleiche.

Inliner und Skateboards sind dagegen nicht als Verkehrsmittel zugelassen. Hier muss der Fußgängerweg benutzt werden und es darf nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.