Alkohol am Fahrradlenker kann teuer werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. Juni 2012

Für den Autofahrer liegt in Deutschland die Grenze beim Alkohol bei 0,3 Promille. Doch wer glaubt, dass er aber unbeschwert mit dem Fahrrad alkoholisiert unterwegs sein darf, der irrt sich gewaltig, denn auch hier gibt es Grenzen.

So begeht ein Fahrradfahrer, der in Deutschland mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, eine Straftat, die teuer werden kann. So können ein Bußgeld von einem monatlichen Nettogehalt und sieben Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg die Folge sein. Aber auch bei einem niedrigen Promillewert oder gar keinem Alkoholgenuss kann es teuer werden, wenn der Radfahrer sich nicht an die Verkehrsregeln hält.

So zum Beispiel muss man bei Nichtbeachtung einer roten Ampel mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Bei einer Gefährdung von Fußgängern sind 40 Euro Bußgeld fällig und zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Auch der Deutsche Fahrradclub ADFC ist für niedrigere Promillegrenzen beim Radfahren. Übrigens kann auch bei Radfahrern ein Fahrverbot erlassen werden, was im letzten Jahr 3300 Mal geschah.