Fahrrad kippt auf geparktes Auto - Radler ist in der Pflicht und muss zahlen

Von Max Staender
25. April 2012

Alle Radfahrer sollten nun die Ohren spitzen, da es ein neues Gerichtsurteil zum Thema Parkplatzsuche gibt. Zwischen dem abgestellten Rad und einem parkenden Auto muss soviel Platz sein, dass das Fahrzeug nicht beschädigt werden kann, wenn das Fahrrad umgestoßen wird oder von alleine umfliegt.

Falls doch ein Kratzer im Lack des Autos durch ein umgeflogenes Rad entsteht, muss der Fahrradfahrer den Schaden begleichen. Dies entschied jetzt das Düsseldorfer Amtsgericht, nachdem ein Radler sein Drahtesel direkt neben ein Auto abstellte und dieses beschädigte.