Auch Radfahrer können zum Geisterfahrer werden

Von Marion Selzer
28. Februar 2012

Ausgewiesene Fahrradwege müssen Radfahrer auch benutzen. Nur wenn die Wege zum Beispiel wegen der Witterung nicht befahrbar sind oder Hindernisse den Weg versperren, dürfen sie auf andere Straßen ausweichen. Allerdings dürfen sie wie das Oberlandesgericht Naumberg nun entschieden hat, dabei nicht auf den Radweg der Gegenfahrbahn ausweichen. Hier gelten sie nämlich dann als Geisterfahrer. Kommt es hierbei zu einem Unfall, tragen die Fahrer zumindest einen Teil der Schuld.

Daher blieb auch eine Fahrradfahrerin aus Naumberg auf der Hälfte ihres Schadens sitzen. Als sie wegen Glatteis auf den Radweg der Gegenfahrbahn wechselte, rechnete ein rechts abbiegender Autofahrer nicht mit entgegen kommenden Fahrradverkehr und es kam zu einer Kollision. Die Richter befanden, dass beide Beteiligten zur Hälfte die Verantwortung tragen.