Fahrradfahrer muss auf Fahrradweg bleiben

Von Marion Selzer
26. Januar 2012

Auch wenn nicht jeder Fahrradweg gut ausgebaut ist, muss ein Fahrradfahrer diesen benutzen, sofern er durch ein Straßenverkehrsschild ausgewiesen ist. Kommt es ansonsten zu einem Unfall, trägt der Fahrradfahrer zumindest eine Teilschuld.

So hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass ein Radfahrer nur die Hälfte seines Schadens erstattet bekommt, weil er statt auf dem parallel verlaufenden Fahrradweg lieber die Straße benutzte und dabei auf einer Ölspur verunglückte. Von dem Verursacher verlangte der Radfahrer Schadensersatz. Diesen bekam er wegen seiner Mitschuld jedoch nur zur Hälfte erstattet.

Besser halten sich daher Fahrradfahrer an die blauen Schilder, die einen Fahrradweg ausweisen. Nur wenn sich 16 oder mehr Fahrradfahrer zusammenfinden, dürfen sie auch geschlossen auf anderen Straßen fahren.