Wann darf ein Radfahrer den Radweg verlassen?

Trotz der vielen Radfahrer, lassen die Radwege zu wünschen übrig, doch wann darf man sie verlassen?

Von Matthias Bossaller
27. Mai 2011

Die Radfahrer in Deutschland werden immer mehr. In den 90er Jahren legten sie circa 24 Millionen Kilometer zurück. Die Schätzungen für das Jahr 2008 ergaben 33 Milliarden Kilometer. Dieser Boom macht sich vor allem in Großstädten bemerkbar, weil immer mehr Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen.

In Berlin stieg der Fahrradverkehr in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel an. Die Verkehrsplaner tragen dieser Entwicklung jedoch nur langsam Rechnung. Es gibt vor allem in Städten immer noch zu wenig Radwege. Und wenn es sie gibt, verlaufen sie gefährlich nah an der Straße.

Unfälle passieren häufig, wenn Autofahrer rechts abbiegen und die Radfahrer übersehen, die auf dem Weg neben der Straße entlangfahren. Die Radwege sind oft auch in einem schlechten Zustand, weil der Asphalt durch Wurzelschlag uneben ist oder der Radweg plötzlich an einem hohen Bürgersteig endet.

Radweg-Pflicht nur bei zumutbarer Beschaffenheit

Die Radfahrer sind gesetzlich verpflichtet Wege, die mit einem blauen Schild als Radweg ausgewiesen sind, zu benutzen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Verwaltungsvorschrift besagt, dass ein Radweg von "zumutbarer Beschaffenheit" sein muss. Wenn ein Radweg also von parkenden Autos oder im Winter durch Schneemassen nicht befahren werden kann, darf der Radfahrer auf die Straße ausweichen. Dieses Recht müssen sich die Radler im Ernstfall allerdings erstreiten.

Viele Kommunen schildern nämlich Radwege aus, die eigentlich nicht zumutbar sind. Wird ein Fahrradfahrer von der Polizei gestoppt, weil er nicht auf dem Radweg fährt, muss er ein Bußgeld von mindestens 15 Euro bezahlen. Er kann dagegen indes Widerspruch einlegen und sich vor Gericht auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts berufen, das eine Radwegebenutzungspflicht nur vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.