Trunkenheit auf einem rollenden Fahrrad kann den Führerschein kosten

Erwischt die Polizei einen volltrunkenen Fahrradfahrer auf einem rollenden Rad, wird dieser bestraft

Von Ingo Krüger
9. April 2015

Auch Radfahrer müssen den Führerschein abgeben, wenn die Polizei sie volltrunken am Lenker erwischt. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dies zieht laut Bußgeldkatalog

nach sich. Doch ist ein Radfahrer auch dann Fahrzeugführer, wenn er seine Füße nicht auf den Pedalen hat?

Urteil der Fahrerlaubnisbehörde

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschied in einem aktuellen Urteil, dass jemand, der auf einem rollenden Fahrrad sitzt, dieses auch führt. Selbst wenn ein Fahrrad nur rolle und die Füße sich nicht auf den Pedalen befänden, so die Richter, sei ein Lenken erforderlich (Az.: 11 ZB 14.1755). Dementsprechend sei die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde gegenüber einem Radfahrer, der wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen war, richtig.

Der Mann war mit 2,41 Promille erwischt worden, als er auf seinem Rad saß und es rollen ließ. Da ihn die Polizei dabei erwischte, verlor er seine Fahrerlaubnis und sollte ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Des Weiteren untersagte die Behörde dem Mann das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies wollte er jedoch nicht akzeptieren und zog gegen die Entscheidung vor Gericht.

Das Führen eines Rades

Da nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs jedoch bereits das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad ein Führen dieses Fahrrads darstellt, blieb der Entscheid der Fahrerlaubnisbehörde bestehen.