Hinweise zum Einsatz von Pfefferspray und Tränengas

Pfefferspray und Tränengas gelten als bekannte Abwehrmittel zur Selbstverteidigung. Wer diese nutzen möchte, sollte sich jedoch vorher informieren, denn rein rechtlich gesehen handelt es sich dabei um Maßnahmen der Tierabwehr. Sofern es jedoch zu einer Notsituation kommt, dürfen sie auch am Menschen angewandt werden. Lesen Sie wichtige Hinweise zum Einsatz von Pfefferspray und Tränengas.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Worum handelt es sich bei Pfefferspray und Tränengas?

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich für die Selbstverteidigung der Einsatz von Gasen etabliert, die leicht zu handhaben sind, den Täter kurzfristig in seinen Aktivitäten hemmen, dabei im Regelfall aber keine bleibenden Verletzungen hinterlassen.

Vorrangig wird das Pfefferspray sowie das Tränengas verwendet. Dieses kann aus einem kleinen und einer Sprühdose ähnlichen Behälter gezielt in das Gesicht des Angreifers geleitet werden und dort Reizungen oder eine Beeinträchtigung des Sichtfeldes hervorrufen.

Die Einwirkung der Gewalt durch den Täter wird meist binnen weniger Sekunden unterbrochen. Das Opfer der Tat wird insofern flüchten oder die Polizei verständigen können.

Beide Mittel der Selbstverteidigung unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung. Bereits in den 1920er Jahren wurde das Tränengas entwickelt und aus chemischen Stoffen zusammengesetzt. Demgegenüber basiert das Pfefferspray auf einer Entdeckung in den 70er Jahren.

Hierfür werden natürliche Bestandteile verwendet, die etwa aus der Chilischote oder dem Pfefferkorn stammen und eine Wirkung hervorrufen können, die bis zu 3.000 Mal stärker als herkömmlicher Pfeffer ist. Beide Stoffe sind nicht wasserlöslich und erfordern daher einen organischen Träger. So wird das einzelne Kristall meist in einer Lösung aus Alkohol getränkt und derart in die Dosen verpackt, von wo aus das Gemisch versprüht werden kann.

Die Wirkung auf den Täter

Beide Gase treffen den Angreifer zunächst auf dessen Haut. Nur in wenigen Fällen ist der gezielte Einsatz an den Augen möglich. Insofern ist es grundsätzlich entscheidend, wie die Einwirkung im Gesicht, im Halsbereich oder vielleicht sogar an den Armen gestaltet wird.

Tränengas

Gerade beim Tränengas kommt dem enthaltenen Chlor eine große Bedeutung zu. Dieses reagiert mit Wasser und weiteren flüssigen Stoffen. Bereits ein leichter Fettfilm oder ein geringer Gehalt an Körperschweiß auf der Haut bewirkt also eine chemische Reaktion. Gleiches gilt für jene Partikel, die direkt ins Auge gelangen und auch dort ihre Wirkung verstärken.

Pfefferspray

Bei dem Pfefferspray wird hingegen eine Stimulation der so genannten Schmerzrezeptoren hervorgerufen. Diese reagieren auf das eintreffende Gas mit einer verstärkten Bildung von Botenstoffen, mit denen wiederum eine lokale Entzündung einhergeht. Dieses Prinzip ist in der medizinischen Wissenschaft bekannt und wird dort in begrenztem Maße auch zur Schmerztherapie eingesetzt, in deren Rahmen kleine Reize entfacht werden.

Das Pfefferspray verfügt freilich über eine deutlich stärkere Dosierung. Die Schmerzen treten schneller ein und halten länger an. In einigen Fällen berichten Betroffene zudem von einer allergischen Reaktion der Haut gegenüber dem einwirkenden Gas, womit nicht selten ein erheblicher Juckreiz oder ein Anschwellen der besprühten Bereiche verbunden ist.

Frau mit langen Haaren und Lederjacke sprüht Pfefferspray zur Selbstverteidigung auf einen Angreifer, Nachtszene
Frau mit langen Haaren und Lederjacke sprüht Pfefferspray zur Selbstverteidigung auf einen Angreifer, Nachtszene

Erkennbare Symptome

Das Tränengas und das Pfefferspray ähneln sich in der Art ihrer Einwirkung auf den Täter.

  • So kommt es zu juckenden, geröteten und schmerzenden Hautpartien.
  • Im Bereich von Mund und Hals wird ein verstärkter Würgereiz beobachtet, nicht selten auch ein Erbrechen.
  • Die Nasenschleimhäute röten sich, Sekret tritt aus, der Betroffene muss niesen.
  • Eine weitere Beeinträchtigung der motorischen und sensitiven Fähigkeiten lässt sich darüber hinaus bei den Augen feststellen. Diese werden stark gereizt, verlieren zeitweilig einen Teil ihrer Sehstärke, erschweren die Koordination des Angreifers und erleiden einen deutlich erhöhten Tränenfluss, der durch seinen salzigen Gehalt die wunde Haut abermals negativ beeinflusst.

Das Pfefferspray verstärkt seine Wirkung zu den bereits genannten Symptomen noch einmal.

  • Schmerzen
  • Tränenfluss und
  • Entzündungen

treten in größerem Umfang auf und sind selbst an solchen Stellen sichtbar, an denen die Haut zuvor nicht entzündet war. Ebenso wird häufiger von allergischen Reaktionen berichtet. Dazu kommt ein unverzügliches Schließen der Augenlider meist binnen weniger Sekunden, wodurch das Sichtfeld stark beeinträchtigt ist.

Werden in etwa gleiche Mengen auf vergleichbare Personen versprüht, wirkt das Pfefferspray schneller und stärker auf den Betroffenen ein, als es dem Tränengas möglich ist. Beide Mittel stoppen den Angreifer abrupt in seinen Bewegungen und Möglichkeiten.

Bleibende Schäden und Optionen der Nachsorge

Beiden Mitteln ist gleich, dass die Dauer ihrer Einwirkung etwa 30 bis 40 Minuten umfasst, in wenigen Fällen diese Zeit auch geringfügig durchbrochen werden kann. Allerdings wird bereits binnen der ersten zehn bis 15 Minuten nach starken ersten Reizen ein Abflachen der Symptome erkennbar.

Rechtlich nicht zugelassen: Tränengas und Pfefferspray dürfen an für sich nicht zur Gegenwehr bei einem Menschen genutzt werden und sollten als letzte Option gewählt werden!

Je nach Gesundheitszustand des Betroffenen kann sich das Leiden natürlich ausdehnen.

  • Gerade Asthmatiker oder Allergiker reagieren meist umfangreich auf die Gase.
  • Demgegenüber kann die Wirkung immer dann geschwächt werden, wenn der zu besprühende Angreifer Alkohol oder Drogen konsumiert hat.
  • Nach etwa 45 bis 60 Minuten sollte jedoch in keinem Falle mehr eine Nachwirkung sichtbar sein.

Werden bei dem Einsatz der Gase Personen verletzt, die schützenswert sind, so empfiehlt es sich, die betroffenen Stellen zu kühlen.

  • Kaltes Wasser sollte zum Abwaschen der Haut und der Augen verwendet werden, wobei es jedoch anfangs zu einer kurzzeitigen Verstärkung der chemischen Reaktion kommen kann.
  • Getränkte Kleidungsstücke werden abgelegt, da sie die Atemwege weiterhin beeinträchtigen können.
  • Der Betroffene sollte hingelegt, die Beine etwas erhöht platziert werden.
  • In umfangreichen Fällen, die gerade mit einer stärkeren Atemnot einhergehen, ist sofort der Rettungsdienst zu konsultieren, der weitere Maßnahmen einleiten wird.

Beide Gase sind für sich genommen aber weder tödlich, noch bewirken sie dauerhafte Beschädigungen.

Rechtliche Grundlagen des Einsatzes

Wer sich durch die Verwendung solcher Gase gegen einen Angreifer schützen möchte, will natürlich im Idealfalle nicht selbst wegen einer gefährlichen Körperverletzung einer Strafe entgegensehen. Doch rein rechtlich betrachtet ist der Einsatz solcher Mittel gegenüber Menschen nicht zulässig.

Die Wirkstoffe werden zwar legal verkauft, laufen offiziell aber unter der Bezeichnung der Tierabwehr. So könnten sie also immer dann verwendet werden, wenn ein fremder Hund angreift oder ähnliche Situationen auftreten.

Gegenüber Menschen ist die Nutzung daher zwar verboten, doch haben mehrere Gerichte in ihren Entscheidungen die Verwendung als gerechtfertigt angesehen. Das war immer dann der Fall, wenn sich das Opfer der Tat einer akuten Notwehrsituation ausgesetzt sah, wenn der Angriff und das Einwirken der Gewalt also unmittelbar bevorstanden oder sogar bereits begonnen hatten. Es darf mithin keine andere Möglichkeit geben, der Tat zu entkommen.

Das Pfefferspray und das Tränengas müssen als letzte Option betrachtet werden, den Angreifer in seine Schranken zu weisen. Ein unsachgemäßer, allzu lange dauernder oder gezielt verletzender Gebrauch der Gase ist zudem unzulässig, würde er doch einen Exzess der Notwehrlage bewirken und damit nicht mehr als Rechtfertigung taugen.

Der Betroffene sollte daher stets im Einzelfall abwägen, ob er derartige Mittel zur Selbstverteidigung nutzt.