Ein Bahnsportrad darf man auch im Straßenverkehr benutzen, wenn es eine zusätzliche Bremse hat

Radfahrer vor Gericht gewonnen, weil er sein "Fixie"-Rad zusätzlich ausgerüstet hatte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. August 2009

Normalerweise darf man im Straßenverkehr nicht mit einem Fahrrad fahren, das keine oder nur eine Bremse besitzt. Somit sind also die Bahnsporträder, die eine starre Nabe und keine Bremse haben, verboten. Aber ein Amtsrichter in Bonn hat jetzt einen Fahrradfahrer, der mit einem sogenannten "Fixie"-Rad, das er mit einer Handbremse, Licht und Klingel zusätzlich nachgerüstet hatte, unterwegs war und eine Anzeige erhielt, freigesprochen.

Besonderheiten des "Fixie"-Rades

Viele Experten sind dennoch der Meinung, dass diese Art von Fahrrad nicht für den Straßenverkehr geeignet ist, obwohl besonders viele Kurierfahrer diese bevorzugen. Bei den Fixie-Rädern wird jeder Tritt auf das Pedal direkt auf das Hinterrad übertragen, beziehungsweise auch in umgekehrter Richtung, so dass man theoretisch damit auch rückwärts fahren kann. Die "Fixie"-Räder werden hauptsächlich im Bahnrennsport verwendet, wo man natürlich auch auf jedes Gramm beim Gewicht des Fahrrads achtet, weshalb man auf Licht, Klingel und auch Bremsen verzichtet.

Durch Blockieren des Pedals und somit des Hinterrades kann man aber bremsen. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jedes Fahrrad über zwei Bremsen verfügen und deshalb hat die Polizei, als sie den Fahrradfahrer kontrollierten, diesem eine Anzeige über 55 Euro und zusätzlich ein Punkt in Flensburg geschrieben. Aber der Radfahrer ging vor Gericht, weil seiner Meinung auch die starre Nabe als Bremse zu sehen ist und somit hatte er zwei. Der Amtsrichter gab ihm Recht und das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, der Punkt in Flensburg gelöscht.