Noch ist der Dynamo am Fahrrad Pflicht - doch das kann sich bald ändern

Von Ingrid Neufeld
4. Januar 2013

Wer Fahrrad fährt, benutzt dies nicht immer nur am helllichten Tag. Gar mancher ist in der Dämmerung unterwegs. Vor allem diejenigen, die ihr Fahrrad für den Arbeits- oder Schulweg benutzen, fahren oft, wenn es noch nicht richtig hell ist, oder schon wieder dunkel wird.

Deswegen galt bisher die Dynamopflicht. Denn ein Fahrrad muss beleuchtet sein. Doch um die Verkehrssicherheit zu wahren, setzen sich inzwischen immer mehr Batterieleuchten durch, die abnehmbar sind.

Aus diesem Grund soll eine Expertengruppe die entsprechenden Vorschriften in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) neu einschätzen und im Frühjahr eventuell eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Bis dahin gilt allerdings nach wie vor: Wer ohne festsitzenden Dynamo erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Nur Rennräder bis elf Kilogramm sind davon ausgenommen.