8. September 2011
Beim Base Jumping springt der Sportler mit dem Fallschirm von einem feststehenden Objekt. Deswegen ist er auch unter der Bezeichnung Objektspringer bekannt. Als Alternative zum Fallschirm ist auch ein Wingsuit möglich.
Die Geschichte des Fallschirmspringens begann wahrscheinlich im 13. Jahrhundert. Chinesische Artisten sollen in ihren Vorführungen mit Seide bespannte Konstruktionen benutzt haben, um nach ihren Turmsprüngen sicher zu landen. So berichten es die Tagebücher des Marco Polo. Eindeutig belegen lässt sich diese Aussage jedoch nicht. Als Motivation dürfte bei den Artisten nicht das Gefühl des freien Falls, sondern der Unterhaltungsfaktor des Publikums eine Rolle gespielt haben.
Im 17. Jahrhundert sprang der Kroate Faust Vrancic mit einem tuchbespannten Holzrahmen vom Glockenturm des Martinsdoms in Bratislava. Hierüber wurde Zeugnis geführt. Vrancic war Gelehrter und Pionier in der Entwicklung des Fallschirmes. Im Gegensatz zum heutigen Objektspringen gab es allerdings keine Alternative, wollte man den freien Fall erleben. Geeignete Luftfahrzeuge standen als Absprunggelegenheit noch nicht zur Verfügung.
In den 60er und 70er Jahren dienten den Objektspringern Felswände als Absprungplätze, 1975 sprang Owen Quinn vom World Trade Center. In den frühen 80ern gelang es Carl Boenish und seiner Frau Jean, von Brücken, Antennen, Felsen und Hochhäusern zu springen. Aus den englischen Begriffen dieser Absprungorte ergab sich die Bezeichnung "Base". 1982 gab es den ersten Base Jump in Deutschland. Inzwischen ist das Base Jumping eine bekannte Alternative zum Fallschirmspringen, die eine Menge Anhänger gefunden hat.
Zum Springen werden nicht nur eine geeignete Ausrüstung, sondern auch ein spezieller Fallschirm oder ein Wingsuit benötigt. Im Gegensatz zum Fallschirmspringen aus großer Höhe muss der Jumper beim Objektspringen häufig auf den Reservefallschirm verzichten.
Das Wichtigste allerdings ist ein geeigneter Absprungort, ein Objekt mit ausreichender Höhe. Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land deutlich. Während Felswände beispielsweise in der Schweiz und in Italien genutzt werden dürfen, ist diese Sportart anderenorts streng verboten. In vielen Regionen muss eine vorherige Erlaubnis eingeholt werden. Auch in Deutschland ist das Base Jumping genehmigungspflichtig. Nicht nur die Zustimmungen von Gebäude- und Landeplatzeigentümern müssen vorliegen, sondern ebenfalls ein Geländegutachten. Der Jumper benötigt eine Ausrüstung, die dem Regelwerk des Vereins Deutscher Objektspringer entspricht sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Der Wingsuit ist KEINE Alternative zum Fallschirm, da man das Ding NICHT ohne Fallschirm landen kann! Es sei den, man WILL STERBEN! Wer Wingsu...
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