Verträge mit Sport- und Fitnessstudios genau prüfen

Tipps, damit Sie beim Vertragsabschluss im Fitnessstudio nicht in kleingedruckte Fallen tappen

Von Ingo Krüger
22. Januar 2013

Mehr für die eigene Gesundheit und Fitness zu tun, zählt zu den Vorsätzen, die viele Menschen für das neue Jahr gefasst haben. Wer vorhat, regelmäßig seine Muskeln zu stärken und seine Ausdauer zu verbessern, sucht meist ein Fitnessstudio auf. Doch beim Abschließen eines Vertrages sollte man unbedingt einige Dinge beachten.

Vor Vertragabschluss zu beachten

Bevor man einen Vertrag unterschreibt, sollte man ein kostenloses Probetraining absolvieren. Dann kennt man die Räumlichkeiten, sieht, welche Geräte es gibt und ob das Personal auf die eigenen Wünsche eingeht.

Sollte dies zur eigenen Zufriedenheit ausfallen, sollte man nicht sofort einen Vertrag unterschreiben. Es ist sinnvoll, sich in Ruhe alles durchzulesen und dabei auch das Kleingedruckte nicht auszulassen. Verbraucherschützer warnen, dass nicht jede Vertragsklausel auch gültig ist. Ein Studio darf etwa die Verantwortung für Unfälle nicht vollständig ausschließen.

Kündigungsfrist und Verlängerungsregelung

Die Dauer eines Vertrages sollte unbedingt beachtet werden. Auch Abschlüsse über zwei Jahre sind zulässig. Dann sollten die Beiträge jedoch günstiger sein. Wer einen Vertrag kündigen möchte, sollte wissen, ob sich die Vereinbarung automatisch verlängert und wie lange die Kündigungsfrist ist.

Sollte man dauerhaft sportunfähig werden, gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein Arzt muss dies jedoch bestätigen. Ansonsten gilt: Selbst wer keine Lust mehr auf Fitnesstraining hat, muss bei einem bestehenden Vertrag Beitrag zahlen.