Verträge mit Fitnessstudios nur schwer kündbar

Von Marion Selzer
10. Juli 2012

Wer einmal einen Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen hat, der muss schon einen driftigen Grund vorweisen, um ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten. Problematisch wird das dann, wenn man schon nach nur wenigen Wochen aus dem Vertrag wieder heraus möchte, dieser jedoch gewöhnlich über ein bis zwei Jahre abgeschlossen wird.

Ein Sonderkündigungsrecht steht jedenfalls denjenigen zu, die aufgrund körperlicher Einbußen nicht mehr trainieren können. Diese Unfähigkeit muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden. Dieses Recht greift jedoch nicht, wenn die gesundheitlichen Gründe bereits vor Abschluss des Vertrags bekannt waren und man damit rechnen musste, dass es in Kürze zu Einbußen beim Training kommen werde.

Wer nicht sicher ist, ob ihm das Training bekommt, sollte eine entsprechende Sonderklausel in den Vertrag mit einnehmen, bei dem er das Recht hat zu kündigen, falls er das Training nicht verträgt.