27. Juli 2011
Langfristige Verträge mit Fitness-Studios geben immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. So auch im Fall einer Schwangeren aus München. Die Frau wollte nach zwei Monaten ihren zwei Jahre dauernden Vertrag aus gesundheitlichen Gründen auflösen. Dies wollte das Studio jedoch nicht akzeptieren.
Das Amtsgericht München entschied nun zugunsten der Frau (Az.: 251 C 26718/09). Eine Schwangerschaft allein sei noch kein Kündigungsgrund, so die Richter, schließlich seien auch Schwangere noch sehr lange in der Lage, Sport zu treiben. Da die Frau aber unter schwerer Übelkeit leide, besitze sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, erklärte das Amtsgericht. Das subjektive Befinden müsse in solchen Fällen immer berücksichtigt werden.
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