Vorzeitige Kündigung von Fitnessstudio-Vertrag in Ausnahmen möglich

Bei Umzug oder Erkrankung kann man sich u.U. vorzeitig aus dem Fitnessstudio-Vertrag lösen

Von Ralph Bauer
25. Januar 2011

Der Besuch im Fitnessstudio wird immer seltener, bezahlt werden muss aber weiter. Aus diesem Dilemma gibt es einige wenige Auswege, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert. Zunächst sollten demnach Anfänger den Vertrag zu Hause erst prüfen und dann unterschreiben. Denn nur dann gilt die zweiwöchige Widerspruchsfrist.

Umzug oder Erkrankung

Wem der Trainingseifer erst nach einiger Zeit abhanden kommt, der hat wenige Möglichkeiten, aus seinem Vertrag zu kommen. Eine liegt vor im Falle eines Umzuges vor, wenn die Anreise zum Studio sehr aufwändig wird. Die andere Chance, sich vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen, ist eine Erkrankung, die das weitere Training nicht zulässt. Voraussetzung ist hierbei allerdings ein ärztliches Attest.

Schnelles Handeln erforderlich

In beiden Fällen empfehlen die Verbraucherschützer, keine Zeit verstreichen zu lassen. Kunden sollten, sobald sie von Umzug oder Krankheit erfahren, innerhalb von zwei Wochen kündigen - dabei ist das Datum entscheidend, an welchem die Kündigung im Fitnessstudio eintrifft. Empfohlen wird ein Einschreiben oder die direkte Bestätigung des Empfangs durch das Studio.

Unzulässige Klauseln

Einen besonderen Anlass für den Vertragsausstieg bieten zudem unzulässige Klauseln des Fitnessstudios. Diese betreffen häufig entweder eine unwirksame Laufzeit oder Kündigungsfrist. Letztere darf bis zu drei Monate betragen, oft genügt aber bereits eine Frist von nur einem Monat.

Kündigt der Freizeitsportler nicht bis zu einem gewissen Termin, darf sich der Vertrag automatisch nur um ein Jahr verlängern. Kunden zu einer Kündigung per Einschreiben zu verpflichten, ist nicht erlaubt, unterstreichen die Verbraucherschützer.