Bei Vertrag mit Fitnessstudio nichts überstürzen und auf das Kleingedruckte achten

Von Ralph Bauer
13. Januar 2011

Wer dem Weihnachtsspeck im Fitnessstudio zu Leibe rücken will, sollte nichts überstürzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, vor der Vertragsunterschrift noch einmal gut zu überlegen, ob das Studio etwa gut erreichbar ist, wie die Öffnungszeiten sind und auch Preise zu vergleichen. Interessenten sollten sich vor Ort gut umsehen und etwa auf die Zahl der Trainer und den Zustand der Geräte achten. Empfehlenswert sei vor Vertragsabschluss ein Probetraining, welches viele Studios anbieten.

Die Verbraucherschützer warnen vor versteckten Kosten wie etwa Servicepauschalen und zu langen Vertragslaufzeiten. Speziell Anfänger sollten sich hier nicht zu lange binden, wobei Laufzeiten von über 24 Monaten und Kündigungsfristen, die länger sind als drei Monate, sowieso unzulässig seien. Vorsicht sei zudem bei Vorauszahlungen des Beitrages geboten, sicherer sei es trotz des eventuellen finanziellen Vorteils, diesen nicht im Voraus zu begleichen.