5. April 2006
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf teilte mit, dass der Vertrag mit einem Fitnessstudio vor Ablauf der Laufzeit bei einer schweren und dauerhaften Erkrankung vorzeitig gekündigt werden kann.
Dazu sollte die Krankheit mit einem ärztlichen Attest belegt werden und die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung über die Krankheit per Einschreiben mit Rückschein dem Studio zugehen.
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