24. Januar 2005
Um Unfallfolgen dauerhaft zu beheben, kann der Verletzte vom Unfallverursacher die Erstattung der Kosten für den Besuch im Fitness-Studio verlangen. So hat nach einem Bericht der Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau das Landgericht Köln entschieden (Aktenzeichen 26 S 323/01).
Voraussetzung ist die Bestätigung eines Sachverständigen, dass sich die Heilung ohne Muskelaufbautraining verschlechtert.
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